Weinachtsgeld wird gestrichen: kann was dagegen tun?

Gelöst
Baeckerin Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch Oktober 1, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 - 1. Oktober 2014 um 16:14
Baeckerin Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch Oktober 1, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014 - 2. Oktober 2014 um 15:58
Servus zusammen! darf ein Arbeitgeber so den den Rotstift an der Stelle des Weinachsgeldes ansetzen und uns das Geld streichen?

3 Antworten

anonymer Benutzer
1. Oktober 2014 um 16:41
Das kann man so generell nicht beantworten.

Es kommt darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage bisher Weihnachtsgeld bezahlt wurde.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann beruhen auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder wiederholter freiwilliger Leistung des Arbeitgebers (betriebliche Übung), außer er behält sich bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vor.
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Baeckerin Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch Oktober 1, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014
1. Oktober 2014 um 17:13
Hallo S.H und vielen Dank dafür, dass Sie mir super schnell geantwortet haben.


Also bin Bäckerin in Beruf; seit etwa 10 Monaten bin im Betrieb. Da es nichts dazu im Arbeitsvertrag steht , nehme ich mir das " Recht zur Auszahlung des Weinachtgelde" aus der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers. Denn er zahlt es den anderen Mitarbeitern seit langem.
Heute kam damit an, "er würde es den neuen Mitarbeitern" wollen. Nur diejenigen die über 10 Jahren dort arbeiten und Kinder habe- werden sie es kriegen.Für alle andere ist es " Traum"
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Hi, unter Vorbehalt freiwillige Weihnachtsgeldzahlungen kann ein Arbeitgeber jederzeit aufheben oder kürzen.Ohne aber oder wenn. das trifft dich zu.
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anonymer Benutzer
1. Oktober 2014 um 19:21
>> das trifft dich zu. <<

Trifft das tatsächlich zu? Ich kann das aus dem mitgeteilten Sachverhalt nicht erkennen.

Über den großen Daumen gepeilt kann man sagen: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre lang Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, entsteht eine sog. "betriebliche Übung", von der er nicht so ohne Weiteres runter kommt, auch nicht bei neuen Mitarbeitern.

Obacht: Der Teufel steckt wie immer im Detail ! ! ! Genaue Erläuterungen würden den Rahmen des Forums sprengen. Gar nicht schlechte Ausführungen finden sich bei Wikipedia unter dem Stichpunkt "betriebliche Übung".

Ich denke, eine anwaltliche Beratung würde sich in dem Fall lohnen.
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Baeckerin Beiträge 3 Mitglied seit Mittwoch Oktober 1, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 2, 2014
2. Oktober 2014 um 15:58
danke S.H nochmal für den Feedback eventuell fuer den Rat.
Ich werde mich umfragen müssen, was eine Beratung beim Anwalt kosten würde. So viel Geld habe ich leider nicht. Deswegen auch der Ärger wegen dem Weinachsgeldzahlung. Dachte mir ich könnte dieses Jahr was leisten können.
Also zur Sache" betriebliche Übung ", ja den alten Arbeitnehmer , die laenger als 03 jahre arbeiten und es immer erhalten, kriegen es auch November 2014 bezahlt. Nur die neuen - inklusive mir- können wir es abschminken.
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