Gütertrennung bis auf?Geht das?

Gelöst
Sisi.Sisi Beiträge 12 Mitglied seit Montag Oktober 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 20. Oktober 2014 um 13:11
Sisi.Sisi Beiträge 12 Mitglied seit Montag Oktober 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 21. Oktober 2014 um 10:24
hallo liebe Mitglieder!
so. folgender Sachverhalt:
Ein Paar will heiraten. Jeder von den beiden hat eigenes Vermögen to don't touch. Kann man schon bei Jawort sagen, dass man die Gütertrennung auswählen will. Die gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens und die ehelichen Ersparnisse, die später angeeigneten werden , im Scheidungsfall 50/50 sollen im Gegengensatz dazu gerecht aufgeteilt . kann man es so regeln? Danke vielmals für eure Zeit.

2 Antworten

Sisi.Sisi Beiträge 12 Mitglied seit Montag Oktober 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015
21. Oktober 2014 um 10:02
danke der Rückmeldung. Ich hoffe , ich habe was richtiges verstanden, sollte es nichts dagegen vereinbart wurde, greift automatisch die Zugewinngemeinschaft an.
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anonymer Benutzer
21. Oktober 2014 um 10:18
Das ist richtig.

Es gibt drei Güterstände: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft.

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Das ist im Grundsatz wie eine Gütertrennung, bei der bei Beendigung des Güterstandes (Scheidung, ehevertragliche Aufhebung, Tod) ein Zugewinnausgleich stattfindet.

Ehevertraglich kann man Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

Modifizierungen der Güterstände sind ehevertraglich möglich.

In den allermeisten Fällen ist die Zugewinngemeinschaft der richtige Güterstand.
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Sisi.Sisi Beiträge 12 Mitglied seit Montag Oktober 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015
21. Oktober 2014 um 10:24
Ah , ok haben Sie tausend Dank für Ihre Zeit und für ihren sehr informativen Feedbacks.
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