Kann ein Betriebsrat eine fristlose Kündigung rückgängig machen?

Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 - 22. Oktober 2014 um 12:06
tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 - 23. Oktober 2014 um 10:20
Guten Tag liebe Mitglieder!

Folgendes Problem.
Etwa eine Woche nach seiner Beinamputation wurde mein Sohn fristlos gekündigt. Nun war sein ehemaliger Kollegen bei uns zu Besuch und meinte der Betriebsrat will diese Kündigung schriftlich widersprechen und den in eine Position einer Bürokraft einstellen, sich nicht viel bewegen zu müssen. Gibt es eine Chance, diese fristlose Kündigung rückgängig zu machen?

2 Antworten

Hundy123 Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag Oktober 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 23, 2014
23. Oktober 2014 um 09:45
Hey,

ich hab dir Mal zwei Seiten rausgesucht, die dir deine Frage benatworten könnten. Leider kann ich es selber nicht zu 100% deshalb will ich lieber keine falschen Angaben machen.
http://www.arbeitsratgeber.com/aufhebungsvertrag/ und https://www.betriebsrat.de/portal/ schau einfach Mal vorbei. Vielleicht kannst die Frage auch nochmal in diesem anderen Forum stellen.....da sind bestimmt viele Profis fürs Thema Betriebsrat unterwegs :)
0
tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
23. Oktober 2014 um 10:20
"(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam". Das geht aus §102 BetrVG hervor.
Nun muss es hinzugefügt werden, dass der Betriebsrat für eine systematische Wiedereingliederung des Verletzten durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement unter dessen Beteiligung durchsetzen kann (§ 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9).
Bin der Meinung , dass diese Kündigung zur Änderungskündigung umgewandelt werden kann, wenn Ihr Sohn an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann (Quelle) Gute Besserung wünsche ich Ihrem Sohn!
0