Glaubensverschiedene Ehe und Kirchensteuer

Gelöst
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 2. Januar 2019 um 19:25
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - 1. Dezember 2014 um 17:26
Guten Tag! Muss der Ehemann für die Kirchensteuer der Ehefrau kommen, wenn sie in Elternzeit geht und keine Kirchensteuer mehr fällig wird? Es geht um glaubensverschiedene Ehe.
Vielen Dank.

1 Antwort

Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 2. Januar 2019 um 19:26
Nur unter einer Voraussetzung muss er es tun: Wenn beide Ehegatten derselben umlageerhebenden Gemeinschaft angehören und zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, sind sie für die Kircheneinkommensteuer Gesamtschuldner (Art. 10 KirchStG).
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07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 13
1. Dezember 2014 um 17:26
Vielen Dank.
Schönen Abend noch!
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