Kranke Mutter aus dem Ausland holen zur Pflege

Gelöst/Geschlossen
BKA - Geändert am 14. Dezember 2018 um 05:50
 Farhat - 11. Oktober 2018 um 20:35
Hallo zusammen,

mich interessiert, ob ich meine kranke Mutter (im Ausland ansässig) hierher holen kann, um sie bei mir zu pflegen. Wenn ja, werde ich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können? Wenn ja, wie viel wird mir zustehen?

Vielen Dank für eure Antworten.
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5 Antworten

Ich habe unter hier Folgendes gefunden:

"In ganz besonderen Ausnahmefällen ist der Familiennachzug von sonstigen ausländischen Verwandten eines Deutschen oder eines Ausländers möglich. Dies können die eigenen Eltern sein, die Geschwister oder auch sonstige Familienmitglieder. Bedingung ist aber immer, dass der Familiennachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Ein solcher Fall kann z.B. vorliegen, wenn das Familienmitglied alt, krank und schwer pflegebedürftig ist und im Heimatland niemand mehr lebt, der sich um es kümmern könnte. Aber auch hier muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt dieses Familienmitglieds in Deutschland sichergestellt werden kann. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass eine dauerhafte (in der Regel private) Krankenversicherung abgeschlossen werden kann."

Das sieht also schlecht aus für Sie und Ihre Mutter, wenn Ihre Mutter keine deutsche Staatsbürgerin ist.
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Meine Mutter ist sehr krank ich will in Deutscheland bringen abar ist schwer ich habe drei Kinder und mein Mann auch krank mein Mann hat neu nere ich kann leider nicht arbeiten wo kann ich helfe bekomme
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Gesperrt profil
11. Oktober 2018 um 20:25
Hallo,

die Frage ist oben abschließend beantwortet worden. Schauen Sie sich die Antworten an und informieren Sie sich auf der verlinkten Seite sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Gruß vom CCM-Team
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Guten Tag und herzlichen Dank für eure Hilfe.
Also ja , meinen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft ist immer noch in Bearbeitung. Aber meine Ehefrau ist gebürtige Deutsche und hat sich dafür erklärt , fuer meine Mutter zu unterschreiben, also auf ihren Namen nach Deutschland zu holen. Bin privatversichert und werde sehen, ob ich sie in mit einschließen darf.Muss ja nach fragen..... S.H: haben Sie vll nachgesehen , der Familienzusammenführung der Personen , die keine nahen Angehörigen sind, möglich ist?Meine Internetrecherchen haben nichts ergeben. Danke sehr nochmal.
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anonymer Benutzer
1. Januar 2015 um 19:54
In dem von mir zitierten Text steht doch, dass es auch für "sonstige Familienmitglieder" gilt.
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ups!! Sorry S.H das habe ich glatt übersehen und danke.
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Ja was kann ich machen Kannen sie Bitte mir helfen
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Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
Geändert am 11. Oktober 2018 um 20:15
Hallo ! ich vertrete auch die Meinung meines Vorredners , sollte es nicht um EU oder EWR- Bürger gehen. Doch würde ich Ihnen raten bei einem Ausländerrecht & Asylrecht-Rechtsanwalt Rat zu holen.
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