Kann Erbe Schenkung zurückfordern?

Bambissus - Geändert am 18. Dezember 2018 um 04:12
 anonymer Benutzer - 21. Januar 2015 um 20:14
Guten Tag,
folgende Situation:
In den 1980er Jahren erhielt jemand 80.000 DM als Schenkung (kein Darlehen) von seinem Onkel.
Der Onkel war bis zu seinem Tod immer noch vermögend, er starb 2005. Erbe war seine zweite Frau, die 2012 verstarb. Es gab kein Testament. Laut Gerichtsbeschluss hat der Enkel geerbt, weil der Sohn bereits mit einem Haus abgefunden wurde und damit auch einverstanden war. Der Enkel fordert jetzt (2014) von meinem Cousin die 80.000 DM (ca. 40.000 Euro) plus Zinsen zurück. Geht das? Es gibt ein Schreiben, aus dem die Schenkung hervorgeht.

2 Antworten

tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
Geändert am 18. Dezember 2018 um 04:17
Guten Abend und herzlich Willkommen im Forum!

Ich bin der Meinung, es wäre eine unberechtigte Forderung, denn die Rückforderung einer Schenkung ist im deutschen Erbrecht so gut wie unmöglich.
Gemäß § 530 BGB ist der Widerruf einer Schenkung nur bei grobem Undank oder einer schweren Verfehlung möglich. Unter denselben Voraussetzungen haben die Erben ein Rückforderungsrecht, von dem sie möglicherweise Gebrauch machen können. Fehlen die o.g. Voraussetzungen, ist Ihr Cousin zu nichts verpflichtet.
Für mehr Infos dazu klicken Sie mal hier.
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anonymer Benutzer
21. Januar 2015 um 20:14
Wie begründet der Enkel seinen Anspruch?
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