Frage zu unverlangt zugeschickter Ware

Gelöst
aquarius-HH Beiträge 2 Mitglied seit Mittwoch März 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 - 11. März 2015 um 16:11
 salsabil - 30. März 2015 um 13:22
Hallo,

gerade eben registriert, stolpere ich auch gleich mit einer Frage ins Haus...

Worum geht es? Ich habe Mitte Februar bei einem großen Online-Händler als Neukunde einen Artikel bestellt (Größenordnung 30 Euro). Die Kommunikation gleich zu Beginn war schon nicht berauschend, da ich auf meine Frage nach der Lieferzeit keine Antwort bekam. Bei telefonischer Nachfrage sagte man mir, dass man online-Kundenanfragen eh nicht beantwortet (wozu dann ein Kontaktformular?). Angeblich gab es Probleme mit dem Versand usw. Dieser Kundenservice hat jedenfalls noch reichlich Potential nach oben... ;-)

Dann kam die Lieferung endlich (ich habe sie nicht selber angenommen). Es bekam zwei Pakete mit identischem Inhalt. Ich hab nicht weiter reagiert, da man mir ja eh nicht antwortet.

Jetzt kam eine etwas sehr saloppe Mail mit dem Hinweis, ich hätte zwei Artikel bekommen und soll jetzt einen zurückschicken, dazu ein PDF mit einem Paketschein zum selber ausdrucken und einen Link von DPD, wo ich den nächsten Paketshop finden kann. Keine Entschuldigung, kein Einsehen ihres Fehlers, sondern eher eine Aufforderung.

Ich habe geantwortet, dass es sich bei dem 2. Artikel um unverlangt zugesandte Ware handelt, die ich nicht bestellt habe und hier ungeöffnet zur Abholung bereithalte. Weder habe ich einen Drucker zum Ausdrucken dieses Paketscheins, noch die Zeit, in andere Stadtteile zu diesem Paketshop zu fahren. Sie mögen mir bitte einen Termin nennen, wann das Paket abgeholt wird. Bisher habe ich noch keine Reaktion bekommen.

Frage: Kann mir daraus jemand einen Strick drehen oder ist das Vorgehen korrekt? Greift der Tatbestand der unverlangt zugesandten Ware auch bei doppelten Lieferungen nach einer Bestellung oder muss dies völlig unmotiviert erfolgen?

Danke vorab an alle Mitleser.
Aquarius-HH
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2 Antworten

Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
11. März 2015 um 17:09
hallo und herzlich willkommen im Forum!
bei unbestellter Warenlieferung besteht nur Benachrichtigungsplicht keine Rücksendungspflicht ...Da der Online-Händler keine Ansprüche Versandhändler keine §241a BGB geltend machen kann.
bei gesetzestreuem Verhalten wären Sie nur dazu verpflichtet, ihn zu mitteilen, dass er die irrtümlich an Sie gelieferte Ware abholen lassen kann. Natürlich wenn es Ihnen passt.
Aber eine Frage : Sind Sie sicher , dass Sie das zweite Artikel aus Versehen bekommen haben?Geht es nicht um ein Abo oder so ähnliches?
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aquarius-HH Beiträge 2 Mitglied seit Mittwoch März 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015
11. März 2015 um 17:17
Hallo,

Danke für die schnelle Antwort. Nein, es war definitiv eine Bestellung für einen Artikel. Das Geld dafür wurde auch gleich überwiesen und abgebucht. Dann kamen zwei separate Pakete mit unterschiedlichen Lieferschein-Nummern.

O-Ton der anschließenden Mail: ".. uns erreichte die Information, dass Sie von dem Artikel xxx versehentlich nicht wie bestellt 1 Stück sondern 2 Stück erhalten haben."
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Hallo,
so, die Sache ist nun erledigt. Ich habe dem Onlineversand gemailt, dass ich zwei Pakete bekommen habe und sie mögen eins abholen. Null Reaktion. Dann bekam ich einen Anruf mit der gleichen Feststellung. Ich sagte, dass ich keinen Drucker habe, nicht durch die halbe Stadt zu einem DPD-Shop fahren werde und das Paket hier zur Abholung bereithalte. Sie mögen mir bitte einen Abholtermin mitteilen, allerdings nicht in den nächsten 10 Tagen, weil ich dann im Urlaub bin.

Es passierte wieder eine lange Zeit ohne Info nichts. Vorgestern stand ohne Vorankündigung ein Paketbote von DPD mit einem Adressaufkleber vor der Tür, der das Paket abholen wollte. Er hatte Glück, denn wir waren gerade zur Tür rein. Natürlich musste er (zu Recht genervt) warten, bis ich es entsprechend verpackt hatte.

Ich habe zumindest meine Rücksendebescheinigung und bin insofern aus der Nummer raus, werde dort nie wieder bestellen und habe gelernt, dass man auf solche frechen Forderungen ganz bestimmt nicht eingehen muss.
Vielen Dank für die Antwort hier im Forum.
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aquarius-HH Vielen Dank dass Sie reingeschrieben haben , wie die Sache sich entwickelte... Hatte fast das selbe Problem und bin nur am zweifeln, wie sich alles entwickeln wird. Danke. Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.Vielen Dank.
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Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
11. März 2015 um 17:22
RE:kein Thema.
".. uns erreichte die Information, dass Sie von dem Artikel xxx versehentlich nicht wie bestellt 1 Stück sondern 2 Stück erhalten haben." deutet nur auf die Kenntnis der Nichtschuld hin :

"Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur [%252Ffaq%252F6534-einfuhrung-vom-mindestlohn-ab-januar-2015-welche-zuschlage-und-sonderleistungen-durfen-auf-den-mindestlohn-ang Leistung] nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach"(814§)....
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