Deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten

isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 7. April 2015 um 13:10
 salsabil - 9. April 2015 um 16:49
hallo, bin mir nicht sehr sicher deswegen wende ich mich an euch.
Sachverhalt:
Kenne zwei Ausländer,aus Nicht-EU-Staaten. Sie leben in Italien. Doch kriegen sie beide ernerbares Visum. Die Ehefrau ist schwanger .Wenn die hierher kommen werden, das Kind auf der Welt zu setzen, wird dann das Kind deutsch?Wenn ja , kriegen sie denn die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Geburt des deutschen Kindes?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
7. April 2015 um 21:02
Das sagt die Bundesausländerbeauftragte dazu:

Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortprinzip. Dies bedeutet, dass ein in Deutschland geborenes Kind auch dann automatisch in den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft kommt, wenn die Eltern in Deutschland lebende AusländerInnen sind. Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich.
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Dem Kommentar von Perry kann man Nichts hinzufügen. Der hat nämlich alles gesagt.
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