Vater zur Unterhaltszahlung zwingen?

Gelöst
00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - Geändert am 27. Januar 2019 um 06:07
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 5. Mai 2015 um 12:25
Hallo zusammen,
es geht um einen Kumpel. Er ist mit einer Frau zusammen, die aus einer reichen Familie kommt, aber sie ist mit ihr wegen der bestehenden Beziehung zerstritten. Sie hat kein eigenes Einkommen. 23 Jahre alt, zwei Ausbildungen hat sie abgebrochen. Er ist Hartz-IV-Empfänger. Nun wollen die beiden, also die Tochter und der Kumpel, die Eltern dazu bringen, Unterhalt zu zahlen. Es kann nicht sein, dass der Vater ein luxuriöses Leben führt und die Tochter kurz vorm Verhungern ist.
Danke für die Hilfe

1 Antwort

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:09
Wenn Sie ihre Ausbildungen hingeschmissen hat, muss der Vater keinen Unterhalt zahlen. Meiner Meinung nach hat sie drei Optionen:
  • entweder fängt sie eine neue Ausbildung an, dann wäre ihr Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet, allerdings nach der Düsseldorfer Tabelle;
  • Hartz IV beantragen oder
  • sie verdient ihr eigenes Brot.

Ein anderer Weg leuchtet mir nicht ein.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:10
>>fängt sie neue Ausbildung an , dann wäre Ihr Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet<<

Die These ist aber sehr gewagt.

Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, warum die Ausbildungen abgebrochen wurden. Die Eltern sind nicht verpflichtet, bis zu Lebensende Unterhalt zu zahlen, wenn nur das Kind von Ausbildung zu Ausbildung rutscht, ohne eine zu Ende zu bringen.
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:11
Perry_M hat vollkommen Recht: Ich bin selber davon betroffen. Als ich meine zweite Ausbildung abgebrochen habe, war ich in den Augen der Behörden selber schuld und konnte meinen Vater nicht zur Zahlung bewegen. Die Dame hat ja zu arbeiten!
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