Hausdurchsuchung wegen Cannabis

Gelöst
Alina19 - Geändert am 10. Januar 2019 um 07:26
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 5. Juni 2015 um 16:07
Hallo,
ich bin heute morgen aufgewacht, als ich komische Geräusche an der Tür hörte. Ich habe aufgemacht und vor mir standen mehrere Polizeibeamte, die daraufhin unsere Wohnung durchsucht haben, da eine Woche zuvor die Wohnung der Ex meines Bruders durchsucht wurde und sie bei der Polizei angab, dass sie von ihm Cannabis hat. Mir wurde aber kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt. Meine Mutter ist mit meinem Bruder im Ausland bei meiner Oma, da sie operiert wurde, und ich hatte zur 4. Stunde Unterricht.
Ich habe meinen Bruder darüber vorhin informiert. In seinem Zimmer wurden ca. 250 Gramm Gras gefunden, die die Polizei dann konfisziert hat. Und sie haben mir mitgeteilt, dass gegen ihn nun ein Haftbefehl vorliegt.

Leider ist das nicht das erste Mal, dass er in Besitz von Drogen ist. Er musste schon mal eine Geldstrafe leisten.
Meine Frage nun: Hat mein Bruder irgendeinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei diesem Verfahren. Er ist 27, bekommt Hartz 4, ich 19 Schülerin. Wir wohnen beide bei unserer Mutter, die alleinerziehend ist und nicht besonders viel verdient. Hat er ein Recht, morgen einen Anwalt zu verlangen, wenn er festgenommen wird? Und muss er die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten allein tragen?
Was für eine Strafe kann ihn erwarten, muss er ins Gefängnis?
Ich bin etwas geschockt und wir wissen nicht was wir als nächstes tun sollen.
Er ist mit meiner Mutter morgen früh wieder zu Hause und geht dann gleich zur Polizei. Was können wir machen? Und bekommen wir dabei finanzielle Unterstützung?

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 10. Januar 2019 um 07:28
"sollte ich falsch liegen."

isa 456 liegt in der Tat falsch:

§ 2 Abs. 2 Beratungshilfegesetz:

"(2) Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt."

In Frage kommen könnte die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 StPO kommen. Um das zu beurteilen, müssten aber mehr Umstände bekannt sein.

Ich würde mich dem Verfahren nicht ohne Verteidiger stellen, auch wenn es etwas kostet.

Es ist übrigens damit zu rechnen, dass Ihr Bruder bei der Einreise festgenommen wird, falls er mit dem Flugzeug anreist.
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isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 9
Geändert am 2. Februar 2019 um 04:58
Es tut mir leid, was Ihrem Bruder zugestoßen ist (selbst wenn er daran schuld ist). Leider befürchte ich, dass ihr nichts vom Staat erwartet dürft. Denn Beratungshilfe/Beratungshilfeschein ist nicht auf Sachen des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts anwendbar. Doch danach zu fragen, kostet nichts. Vllt. kann ein anderes Mitglied hier meine Infos korrigieren, sollte ich falsch liegen.
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