Erlaubnis für Zahnspange

Gelöst
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - Geändert am 26. Juli 2019 um 18:02
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 9. Juli 2015 um 12:56
Guten Morgen zusammen,
Folgendes:
Ein Elternteil gibt lapidar die Erlaubnis, dass eine Zahnspange eingesetzt werden darf. Kosten werden voraussichtlich nicht übernommen, obwohl es medizinisch notwendig ist. Zähne fallen nicht nach außen, sondern nach innen und deshalb würde KK nicht leisten.
Kann der Elternteil, der alleine die Erlaubnis erteilt hat, sich aber nicht beteiligen möchte, dann darüber einen Sorgerechsstreit beginnen? Also nach dem Motto "ich zahle nicht, ich will aber dass du diese Behandlung machen lässt"?

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 23. September 2018 um 23:44
Kosten für die Zahnspange sind wohl unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf, der von beiden Eltern anteilig zu zahlen ist.
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RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:03
Danke Perry_M für die schnelle Antwort. Nun ja, das ist mir rechtlich klar, da es sich um das gemeinsame Kind handelt. Doch wie kann ich dieses Recht bekommen? Der Weg zum ANWALT IST RICHTIG TEUER und B-Schein kann ich nicht beantragen. Gehe ja arbeiten. Zwar verdient man kein Vermögen, aber immerhin.
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