Darf man mich kündigen?

Gelöst
Yasmin - Geändert am 8. Juni 2019 um 05:20
 Gesperrt profil - 8. Juni 2019 um 05:29
Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage: Ich arbeite als Dozentin in einer Schule. Seit meiner Schwangerschaft halte ich den Druck und den Stress dort nicht aus. Meint ihr, der Schulleiter kann mir Beschäftigungsverbot erteilen, wenn er von meinen Stimmungsschwankungen erfährt? Ist es nicht so, dass schwangere Frauen vom Arbeitsgesetz geschützt sind?

3 Antworten

Hallo,

für Schwangere gilt ein besonderer Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Abhängig beschäftige schwangere Frauen dürfen während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nur in absoluten Ausnahmefällen und bei schwerem Fehlverhalten (wie Diebstahl) gekündigt werden.

Gruß vom CCM-Team
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Tands1980 Beiträge 22 Mitglied seit Freitag September 18, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 16, 2015 21
18. September 2015 um 17:34
Ob ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, ist laut §§ 3-6 MuSchG abhängig von deiner Situation/Konstitution. Ist letztere gefährdet, kann der Schulleiter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist erst wirksam, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Laut § 4 MuSchG sollst du so vor gefährlichen Tätigkeiten geschützt werden, die der AG selbst beurteilt.
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rrobertt Beiträge 54 Mitglied seit Dienstag April 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2017 15
Geändert am 8. Juni 2019 um 05:21
Eigentlich ja, aber es ist total unterschiedlich.
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