Subjektives Rechtfertigungselement bei Notwehr

Gelöst
twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 25. Juli 2019 um 22:25
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 - 16. Juli 2015 um 09:47
Hallo,
normalerweise beantworte ich Fragen, aber jetzt seid ihr bitte dran.
Will gewusst haben, was das subjektive Rechtefertigungselement bei der Notwehr ist.
Vielen Dank für euer Feedback
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2 Antworten

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 25. Juli 2019 um 22:26
Bei dem Prüfungspunkt des subjektiven Rechtefertigungselements prüft man, ob der Notwehrausführende auch mit einem sog. Verteidigungswillen und unter Kenntnis der notwehrbegründenden Tatsachen handelt.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 25. Juli 2019 um 22:26
Das ist ganz, ganz schwerer juristischer Tobak.

Der Verteidiger muss die Angriffssituation kennen und in dem Willen handeln, sich zu verteidigen.
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