Rechtfertigung einer Straftat

CATIDA KATASTROPHE - Geändert am 24. Juli 2019 um 00:01
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 4. August 2015 um 16:56
Hallo,
wenn jemand durch Drohung gezwungen wird, bei einer Straftat mitzuhelfen oder sie zu begünstigen, hat die Person dann Dolus eventualis, weil sie es billigend in Kauf nimmt, dass eine Straftat passiert? Und würde man dann bei der Rechtfertigung rausfliegen? Weiß irgendwie gerade nicht weiter.
Vielen Dank

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 24. Juli 2019 um 00:02
Hätte der - gezwungene - Täter nicht sogar Dolus directus 2. Grades?

Jedenfalls ist umstritten, ob der sog. Nötigungsnostand (der Täter wird selbst durch einen Hintermann genötigt, eine Straftat zu begehen) einen Rechtfertigungsgrund nach § 34 StGB oder einen Entschuldigungsgrund nach § 35 StGB darstellt. Der Vorsatz des genötigten Täters entfällt wohl in beiden Fällen nicht.

Eine nette Problematisierung findet man hier.
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