Welches Scheidungsrecht findet hier Anwendung?

FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 18. Juli 2019 um 05:46
FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - 10. August 2015 um 17:24
Guten Abend,
ich hoffe, jemand kennt eine Lösung für ein Dilemma einer jungen Frau:
Sie ist Deutsche, ihr Mann ist Algerier. Die beiden heirateten nach dem algerischen Recht in Malaysia. Aus dieser Ehe wurde ein Kind in die Welt gesetzt. Ein paar Tage nach der Geburt des Kindes wurde die Höllentür geöffnet. Lange Geschichte mit Misshandlung und Demütigung. Vergewaltigung gehört zum Alltag. Als sie endlich zur deutschen Botschaft dort konnte (sie wurde eingesperrt), meinte man zu ihr, man könne ihr nicht helfen, weder ihr noch ihrem 4-jährigen Kind. Dann musste sie ihn austricksen und schaffte es wieder nach Deutschland. Nun ist sie wieder da, in Berlin, geht arbeiten usw. Das Problem liegt drin, dass kein Anwalt hier in Deutschland sich mit algerischem Recht auskennt. Sollte sie denn die Ehe in Deutschland anerkennen lassen, muss sie sich nach deutschem oder nach algerischem Recht scheiden lassen? Es spielt für sie eigentlich keine Rolle. Aber der Vater würde sich dann das Sorgerecht für das Kind holen, wenn sie algerisch geschieden werden sollten. Was fällt euch ein? Lösung? Vorschläge?

8 Antworten

Anjim@ Beiträge 23 Mitglied seit Dienstag November 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 30, 2015 7
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:46
"Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig, sofern beide Verlobte dabei die jeweils für sie gültigen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt haben. Es empfiehlt sich jedoch, die Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen, weil eine Eheurkunde von Ihnen immer wieder unkompliziert im deutschen Rechtsbereich verwendet werden kann."
Zitat von der Seite der der Deutschen Botschaft Algier.

Also mein erster Vorschlag wäre, die Ehe anerkennen zu lassen. Dann können Sie mal den Scheidungsantrag einreichen. Ich gehe davon aus, dass die Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt wird. Alles andere ergibt sich dann von selbst.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 5. Januar 2019 um 02:12
Ich denke aber auch, dass das deutsche Gericht zuständig ist (Brüssel IIa-VO), deutsches Scheidungsrecht gilt (ROMIII-VO) und das Sorgerecht nach deutschem Recht entschieden wird (Brüssel IIa-VO).

Voraussetzungen sind, dass sie wieder lange genug in D lebt (6 Mon/1 Jahr) und, dass das Kind in D lebt. Das scheint ja alles der Fall zu sein.

Im Einzelnen ist das ziemlich kompliziert. Ein deutscher Anwalt sollte darüber aber verlässlich Auskunft geben können. Kenntnisse algerischen oder malayischen Rechts braucht er dazu erst einmal nicht.

In Algerien und Malaysia würde ich aber nach der Scheidung keinen Urlaub mehr machen.

Problematisch könnte vielleicht die Kindesentziehung, d.h. das Verbringen des Kindes gegen den Willen des Vaters ins Ausland, sein.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 5. Januar 2019 um 02:10
Das sagt die deutsche Botschaft in Algier:

"Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister

Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:

[...]

Geburtsurkunden der Ehegatten

Reisepässe beider Ehegatten,

sofern die Ehegatten bzw. ein Ehegatte eine algerische Geburtsurkunde vorlegt, in der nicht alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (Vorehen, Scheidungen im Ausland) vermerkt sind: Heiratsurkunden und Scheidungsurteile der Vorehen; es ist jedoch empfehlenswert, alle personenstandsrechtlichen Ereignisse im algerischen Geburtenregister nachtragen zu lassen, um eine vollständige, legalisierbare Geburtsurkunde zu erhalten.

[...]"


Ob sie das alles beisammen hat?
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FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 2
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:47
Guten Tag lieber Perry_M!

Zuerst vielen Dank für die schnelle Antwort. Also die Unterlagen zur Anerkennung der Ehe hat sie schon. Das ist kein Problem. Heute hat sie einen Termin beim Standesamt. Es sieht in Sachen Anerkennung gut aus. Nun liegt das Problem tatsächlich daran, dass sie eine Kindesentziehung befürchtet, sollte sie die Scheidung einreichen, denn das Sorgerecht wird - nach algerischem Recht - dem Vater zugesprochen. Nach dem deutschen Recht ist es ja klar, wem es zugesprochen wird.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 5. Januar 2019 um 02:13
Die Kindesentziehung hat ja wohl die Mutter begangen.

Dennoch hat sie - je nachdem wie lange sie mit dem Kind wieder in Deutschland lebt - große Chance, das Kind behalten zu dürfen und das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Sie sollte sich aber unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Das Thema ist zu komplex und heiß, um es hier abschließend zu behandeln.
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FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 2
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:48
Mit einem Psychopathen wie ihm kann keine Frau leben. Er hat sie sogar in ihrer Schwangerschaft geschlagen, misshandelt, vergewaltigt. Leider keine Atteste vorhanden. Aus Angst vor ihm hat sie sich nie ärztlich behandeln lassen und die malaysischen Ärzte waren Bekannte von dem. Das Risiko war einfach zu groß halt. Aber als sie in Malaysia war, hat sie sich an die deutsche Botschaft gewandt. Weinend mit Kind in den Armen wollte sie sich Hilfe holen (der hat ihr mit Mord gedroht). Doch meinten die Behörden zu ihr, man kann ihr nicht weiterhelfen, weil sie aus freien Stücken in Malaysia war (die beiden haben sich dort kennengelernt). Aber eins gebe ich zu, das Thema ist so komplex, dass 3 Rechtsanwälte (einer in Krefeld, der andere in Köln, der dritte in Berlin) bis dato die arme Mutter abwimmelten unter dem Vorwand, sie würden sich mit dem algerischen Eherecht nicht auskennen.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:49
"unter dem Vorwand, sie würden sich mit dem algerischen Eherecht nicht auskennen."

Vorwand? Welcher Anwalt in Deutschland kennt sich schon mit algerischem Eherecht aus. Es gibt nur ein paar wenige.

Sie soll zu einem x-beliebigen Familienrechtler gehen, um sich beraten zu lassen, ob überhaupt ausländisches Recht zur Anwendung kommt (m.E. nicht, s. mein Post vom 7. Aug.). Dann kann sie sich bei Bedarf immer noch jemanden mit Kenntnissen im algerischen Recht suchen.

Warum tingelt sie bei ihrer Anwaltsuche eigentlich von Krefeld über Köln nach Berlin?
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FrauXY Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 2
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:51
Vorwand? Welcher Anwalt in Deutschland kennt sich schon mit algerischem Eherecht aus. Es gibt nur ein paar wenige.
Das ist ihr klar geworden. Doch jetzt ist sie mal wieder in Deutschland (sie ist Deutsche mit algerischer Herkunft). Deswegen will sie mal die Ehe nach deutschem Eherecht anerkennen lassen, um sich auch in Deutschland scheiden lassen zu können. Ihre Hauptsorge gilt dem Kind (deutsch). Sie hat Angst davor, die Tochter an zugunsten des Vaters zu verlieren (weil das Sorgerecht nach dem algerischen Recht dem Vater zugesprochen wird).

Warum tingelt sie bei ihrer Anwaltsuche eigentlich von Krefeld über Köln nach Berlin?
Als sie nach Deutschland zurückkehrte, zog sie bei der Mutter ein (sie ist in Krefeld ansässig), in Köln war sie für kurze Zeit bei Islamic Relief arbeiten. Dann hat man sie nach Berlin aus Arbeitsgründen geschickt, wieder bei Islamic Relief, aber dieses Mal hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
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