Gar keine Rechte als Lebensgefährtin?

Gelöst
ClaudiaA*** Beiträge 5 Mitglied seit Montag August 17, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 - Geändert am 18. Juli 2019 um 04:02
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 19. August 2015 um 17:28
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Hat man als Lebensgefährtin mit gemeinsamem Kind wirklich keine Rechte? Also steht einem bei Trennung oder auch, wenn dem anderen was passiert, nichts zu? Es ist sein Haus und ich habe alles aufgegeben, Wohnung und Job, und bin ins Harzer Vorland gezogen. Ich bin nirgendwo eingesetzt oder eingetragen, nur unsere Tochter bei der Lebensversicherung. Er ist auch zu nichts zu bewegen. So hatte ich mir das nicht vorgestellt!

3 Antworten

Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:05
Ohne Hochzeit gehört dir das, was du vor der Beziehung gekauft hattest und was du während der Beziehung gekauft hast. Du hast zwei Möglichkeiten: Du stehst (finanziell) auf eigenen Beine, so dass du ihn nicht brauchst. Oder Möglichkeit 2: Du machst alles, auch wirklich alles, damit er dich heiratet. Selbst MIT Ehe bleibt es sein Haus und er kann dich bei einer Scheidung vor die Tür setzen. Sollte er aber sterben, hättest du mindestens Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu wirst du das Erbe des Kindes verwalten müssen, also das Haus darfst du nicht verkaufen und von dem Geld was für dich kaufen.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:07
"Selbst MIT Ehe bleibt es sein Haus und er kann dich bei einer Scheidung vor die Tür setzen."

Das stimmt - so generell gesagt - nicht.

Nach § 1568a BGB gibt es durchaus Ausnahmen.
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ClaudiaA*** Beiträge 5 Mitglied seit Montag August 17, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 1
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:09
Lieber Herr Perry_M! Danke sehr, dass Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Sie sagen: "Selbst MIT Ehe bleibt es sein Haus und er kann dich bei einer Scheidung vor die Tür setzen."
Das stimmt - so generell gesagt - nicht. Nach § 1568a BGB gibt es durchaus Ausnahmen.

Hat Libéka.pAparoni denn mit dem Rest Recht? Habe ich da als Lebensgefährtin gar kein Recht? Von Heirat will er nichts wissen, der Herr!
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:10
Das Ganze ist so vielschichtig, dass ich Ihnen rate, sich in die Materie selbst einzulesen.

Ich kenne zwar das Buch nicht selbst, aber den Autor in anderem Zusammenhang, so dass ich meine, ihn Ihnen empfehlen zu können:

Grziwotz
Rechtsfragen des nichtehelichen Zusammenlebens
Ein Ratgeber für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
3. Auflage 2010. Buch. XVII, 162 S., kartoniert
Beck im dtv ISBN 978-3-406-59106-8

Es kostet nur knapp 12 €.

Die Beck-Rastgeber im DTV, die ich bisher gelesen habe, waren alle sehr gut. Die Autoren sind die, die auch die dicken juristischen Standardwerke schreiben.
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ClaudiaA*** Beiträge 5 Mitglied seit Montag August 17, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 1
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:10
Ich weiß überhaupt nicht, wie ich Ihnen danken soll.
Tausend Dank. Das werde ich mir selbstverständlich holen.
Danke und schönen Abend noch.
LG
Claudia
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 04:11
"Ich weiß überhaupt nicht, wie ich Ihnen danken soll."

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