Keinen Krankenwagen gerufen - strafbar?

Gelöst
Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 - Geändert am 27. Januar 2019 um 06:20
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 3. September 2015 um 13:16
Guten Tag,
kurzer abgesteckter Fall:
A überfährt B, der erleidet tödliche Körperverletzung und verstirbt am Unfallort. C beobachtet den Unfall, unterlässt es aber, einen Krankenwagen zu rufen. Fehlt hier dann der Unglücksfall, weil B bereits verstorben ist? Machte sich C strafbar?

3 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 10. Januar 2019 um 08:32
Ich denke auch, dass C einen Krankenwagen hätte rufen müssen. Es ist ihm nicht unbedingt möglich gewesen festzustellen, dass B tatsächlich bereits tot ist und dass Wiederbelebungsversuche nicht mehr hätten helfen können. Es kann für einen Laien nur in absoluten Extremfällen wirklich offensichtlich sein, dass keine lebensrettenden Maßnahmen mehr helfen würden. Durch die Verpflichtung Hilfe zu leisten und zumindest den Notruf zu wählen, kann C hier unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.

LG Costard
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Ich bin kein Profi auf dem Gebiet, doch C macht sich meiner Meinung nach wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
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RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
Geändert am 10. Januar 2019 um 08:33
Ganz anderer Meinung: Hilfe muss nach objektiver nachträglicher Prognose möglich sein. Ist sie das nicht, entfällt die Pflicht. Ausnahme: Der Täter hat die Unmöglichkeit der Hilfe verursacht.
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