Frage zum Formular zum Versorgungsausgleich

Gelöst
Ra. Ti - Geändert am 16. Juli 2019 um 01:50
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 16. September 2015 um 09:45
Hallo zusammen,

im Formular zum Versorgungsausgleich steht etwas von Versicherungen. Die Frage lautet: Sind damit gemeinsam abgeschlossene Verträge gemeint oder Verträge, die jeder einzelne abgeschlossen hat? Wenn jeder einzelne Verträge hat, werden diese dann halbiert untereinander?

3 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 16. Juli 2019 um 01:52
Unter Punkt 5 des Fragebogens steht, welche Art von Verträgen anzugeben ist: Verträge, die auf eine private Altersversorgung gerichtet sind (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen bei bereits ausgeübtem Rentenwahlrecht).

Jeder Ehegatte hat die Verträge anzugeben, die er abgeschlossen hat.

Für den Versorgungsausgleich relevant ist nur die Ehezeit. Ob etwas auszugleichen ist, teilt die Versicherung dem Gericht mit.
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Alle Versicherungen angeben, die werden überprüft und dann anhand der Ehejahre geteilt. Wenn sie so gut wie gleich vom Wert her sind, dann wird empfohlen nicht zu teilen. So war's bei uns.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 16. Juli 2019 um 01:53
"alle Versicherungen angeben "

Ich würde nur die Versicherungen angeben, die gemäß Punkt 5 des Fragebogens relevant sind. Sonst holt das Gericht unnötigerweise Auskünfte bei den Versicherungen ein, was das Scheidungsverfahren unnötig verzögert.
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