Vaterschaft nicht anerkannt, aber Unterhalt zahlen?

Gelöst
Fortunata - Geändert am 17. April 2019 um 05:48
Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 - 13. November 2015 um 17:00
Halli hallo,
ich habe mal eine Frage: Muss ein Mann einem Kind Unterhalt zahlen, für das er die Vaterschaft nicht anerkannt hat?
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4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:18
Bis die Vaterschaft feststeht (Anerkennung, Feststellungsurteil § 1592 BGB), bestehen keinerlei Verwandtschaftsbeziehungen und damit auch keinerlei Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:19
Hallo

Wenn er als Vater im Geburtenregister bzw. in der Geburtsurkunde steht, besteht dennoch die Möglichkeit. Wenn die Anerkennung verweigert wird, kann ein Vaterschaftstest auf Kosten des Vaters veranlasst werden. Wenn dann unzweifelhaft feststeht, dass es sein Kind ist, muss er ohnehin zahlen.

LG
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:19
"Wenn er als Vater im Geburtenregister bzw. in der Geburtsurkunde steht"

Wie soll er denn im Geburtsregister stehen, wenn die Vaterschaft nicht feststeht?

In § 1592 BGB heißt es eindeutig:

"Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist."


Wer nicht eines dieser Kriterien erfüllt, wird auch nicht ins Geburtenregister eingetragen. Dort wird nur der rechtliche Vater eingetragen, nicht der von der Mutter angegebene - mutmaßliche - Erzeuger.
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85 > Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016
12. November 2015 um 13:14
Okay, ich bin einfach mal gleich von dem Fall ausgegangen, dass eine Ehe bestand :D Danke für die Aufklärung.
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Ich denke, dass es nicht sein muss bzw. nicht sein kann.
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Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:20
Hallo,

in der Regel nicht - es sei denn, er ist auf irgendeinem anderen Weg für das Kind (über Umwege) verantwortlich.

Gruß,
Frollo
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