Lohnzahlung Verzug

Gelöst
Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015 - Geändert am 15. Juli 2019 um 00:36
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 26. September 2015 um 16:26
Hallo,
mein Arbeitgeber ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen nun bereits 10 Tage im Verzug mit der Lohnzahlung. Ich bin erst seit 1.07. Festangestellte ohne Probezeit und kann mir eine Kündigung nicht erlauben (Alleinerziehende und das nutzt der Arbeitgeber aus).
Was kann ich tun? Habe ich ein Recht auf "Verzugszinsen"?
Danke

2 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:38
Hallo,
also wenn du keine Probezeit hast, kann dein Arbeitgeber dir auch nicht einfach kündigen. Deshalb solltest du dich doch mal bei einem Anwalt beraten lassen und vielleicht so ein wenig Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Wenn du nämlich jetzt alles mit dir machen lässt, wird es auch nicht besser. Und was bringt es dir, ganz besonders als alleinerziehende Mutter, wenn du zwar Arbeit hast, dafür aber nicht bezahlt wirst? Sklaverei ist weltweit verboten. ;)
LG
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Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015
25. September 2015 um 15:02
Danke.
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Steffinski Beiträge 138 Mitglied seit Mittwoch Juli 22, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 5
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:39
Such dir einen guten Anwalt. Du sagst, er nutzt deine Situation aus? Das ist nicht rechtens. Kann man da schon Diskriminierung sagen?
Lass dich da gut beraten und such dir am besten schnellstmöglich einen anderen, besseren Job. Da solltest du dir einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Also zumindest sollte der Anwalt in die Richtung gehen, dann hast du gute Chancen.
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Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:39
Danke.
leider ist das nicht so einfach, was mit Teilzeit zu finden. Daher ist mit Anwalt anrücken nicht so ideal. Ist nur ein kleiner Betrieb. Ich wollte einfach nur mal wissen, ob's Ideen gibt.
Merci
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223 > Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:41
"Ist nur ein kleiner Betrieb."

Deshalb Vorsicht vor allzu forschen Ratschlägen hier.

In einem Betrieb mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern gibt es keinen Kündigungsschutz.
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Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:41
Da stellt sich die Frage, ob Angestellte auf Mini-Job-Basis dazu zählen oder nicht. Dann wären wir über 10, Festangestellte knapp drunter.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223 > Alessia73 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag September 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 26, 2015
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:42
Ich glaube schon, dass Minijobber mitgerechnet werden. Das ist ja wohl nur eine lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche und keine arbeitsrechtliche Kategorie.

Es wird aber nicht nach Köpfen der Arbeitnehmer gerechnet, sondern nach Stundenzahl. Dazu heißt es im Gesetz (§ 23 KSchG): "Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer [....] sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen."
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