Kündigung Parship Premium-Mitgliedschaft

Gelöst
SunnyLady Beiträge 1 Mitglied seit Samstag November 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 14, 2015 - Geändert am 17. April 2019 um 05:43
Krifi Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag Dezember 19, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 20. November 2015 um 08:19
Hallo.
Ich habe am 18.11.2014 eine einjährige Premium-Mitgliedschaft bei Parship abgeschlossen. Im Sommer 2015 habe ich im Internet recherchiert, wann ich kündigen muss. An die E-Mail zur Bestätigung habe ich damals nicht gedacht.
Mit Mustervorlage habe ich schriftlich per Post als Einschreiben und als E-Mail einen Monat vor Ablauf der Mitgliedschaft gekündigt. Es kam, wie es kommen musste: Parship hat auf die Bestätigungs-E-Mail und den dort angegebenen 3 Monaten bestanden und eine Kündigung zum 17.11.2016 akzeptiert. Letzte Woche habe ich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein fristlos gekündigt mit Hinweis auf Paragraph 627 und dem sofortigen Entzug der Einzugsermächtigung.
Auch diese Mal erhielt ich eine freundliche E-Mail mit dem Hinweis, dass meine Kündigung bereits für den 17.11.2016 hinterlegt ist.
Nun meine Fragen:
1. Gilt der Entzug der Einzugsermächtigung?
2. Wie geht man mit allen Internetforen um, die die Verbraucher falsch informieren?
3. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Z.B. schalte ich einen Rechtsanwalt ein oder drohe erst damit?
Ziel ist es, aus der Nummer so schnell wie möglich rauszukommen.
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1 Antwort

Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
Geändert am 29. Dezember 2018 um 02:29
Im FAQ-Bereich zur Kündigungsfrist heißt es bei Parship:
"Die Kündigungsfristen für die Premium-Mitgliedschaften betragen 12 Wochen vor Laufzeitende." Siehe hier.

Wenn Sie also eine Mitgliedschaft am 18.11.2014 abgeschlossen haben, müssten Sie spätestens am 06.11.2015 gekündigt haben und sich beim Kundenservice nach der Kündigungsbestätigung erkundigen. Mit anderen Worten haben Sie alles richtig getan. Wenn Parship Sie als Kunde nicht verlieren will, wenden Sie sich an die Verbrauchzentrale.
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Wo Sie den Hinweis zu den12 Wochen gefunden haben, ist mir leider immer noch nicht klar. Ich suche seit Wochen. Allerdings hätte ich dann nicht 12 Tage vorher, sondern bis zum 16.08.15 kündigen müssen. Die Information dazu ist extrem schwierig zu finden. Und genau das ist mein Punkt: 12 Wochen sind extrem lang, wenn man sich auf eine solche Internet-Kontaktbörse einlässt. Diese Info wird dem Premium-Mitglied direkt zu Beginn per E-Mail zugesandt und wer schlau ist, kündigt direkt, sonst wird es teuer, aber man steckt dann auch gleich in der "Ich traue dem Ganzen nicht"-Falle. Sprich, man erstickt seine Hoffnung direkt im Keim, eine Anmeldung wäre gar nicht notwendig gewesen und damit wird Geschäft gemacht.
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Krifi Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag Dezember 19, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 3
Geändert am 29. Dezember 2018 um 02:32
12 Wochen ist meiner Meinung nach ziemlich normal. Es gibt genug Verträge, die man 3 Monate vor Ablauf kündigen muss. Nichts anderes ist es bei Handy, Telefon, Versicherung oder was weiß ich, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. Wenn ich weiß, dass ich einen Vertrag für ein Jahr abschließe und ihn danach nicht mehr haben will, kündige ich (also ich persönlich) ein halbes Jahr vorher schon oder schließe ihn gar nicht erst ab. :)
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