Ehefrau sitzt im Rollstuhl und kurz vor Scheidung

Gelöst
sand rina - Geändert am 4. März 2019 um 23:58
 Gesperrt profil - 5. März 2019 um 00:53
Hallo,
meine Freundin sitzt im Rollstuhl. Jetzt eine Frage: Gelten da bei einer Ehetrennung besondere Regeln?
Danke

5 Antworten

Gesperrt profil
5. März 2019 um 00:53
Hallo,

Voraussetzung für den Trennungsunterhalt und dann Geschiedenenunterhalts ist zunächst einmal die Bedürftigkeit eines Ehegatten. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich dann nach den ehelichen Lebensverhältnissen, also der Lebensstandard soll sich nicht verschlechtern. Zu beachten ist dabei die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (Selbstbehalt).

Wenn ein Ehegatte darüber hinaus pflegebedürftig ist, muss er entsprechende Sozialleistungen beantragen. Dafür muss er zuerst sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Wenn das nicht reicht, prüft das Amt, ob die Leistungen eventuell durch vorhandene Unterhaltspflichtige (Ehegatte, aber auch Kinder!) gezahlt werden können. Wenn der Ehegatte schon Unterhalt bis zur Grenze des Selbstbehalts leistet, ist bei ihm zumindest dafür nichts mehr zu holen.

Im Einzelfall bei komplizierteren Unterhaltsbedingungen und zur konkreten Höhe der Ansprüche berät sie am besten ein Anwalt.

Gruß vom CCM-Team
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Qu145 Beiträge 42 Mitglied seit Donnerstag Oktober 31, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 5
Geändert am 5. März 2019 um 00:07
Ich sitze auch im Rollstuhl. Es gelten die gleichen Regeln. Welches Problem sprichst du denn an?
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 5. März 2019 um 00:07
Warum sollte es da andere Regeln geben?
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Sie braucht unter anderem Pflege, besondere Nahrung, Kleidung, Unterhalt. Sie hat ja 100 Prozent. Wenn sie dann auszieht, dann muss sie auch einen Pflegedienst kommen lassen.
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Wieso sollten da andere Regeln gelten. Das glaube ich nicht. Wäre ja auch irgendwie diskriminierend.
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