Mann hat sich getrennt, aber hat noch Wohnungsschlüssel

Gelöst
VERENA - Geändert am 24. Dezember 2018 um 09:29
 Gesperrt profil - 14. September 2018 um 05:37
Guten Tag,

Mein Mann (3 Monate verheiratet) hat mich und unsere Tochter verlassen, ist einfach gegangen und hat uns hier sitzenlassen in unseren gemeinsamen Wohnung. Da ich nur Teilzeit arbeite, kann ich mir die Wohnung nicht leisten und muss hier raus. Ich habe von Amt eine sechsmonatige Frist bekommen und es wäre dann meine Wohnung, da sie für mich zahlen. Jetzt zum Problem: Er hat den Schlüssel noch und kommt und geht, wie es ihn passt. Er lässt mich hier mit allem alleine sitzen.

4 Antworten

Gesperrt profil
14. September 2018 um 05:37
Hallo,

bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen beide zahlen und beide kündigen, es sei denn, sie einigen sich untereinander und mit dem Vermieter. Schauen Sie mal in unseren Artikel zum Thema Ausscheiden eines Ex-Ehepartners aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Wenn Sie die Wohnung sowieso nicht alleine übernehmen können oder wollen, bietet sich die Kündigung an. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter. Der dürfte so eine Situation auch nicht zum ersten Mal erleben.

Gruß vom CCM-Team
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Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
25. November 2015 um 10:52
Hallo,

erst mal tief durchatmen. Und dann zum Anwalt gehen und alle Unterlagen mitnehmen. Wer hat den Mietvertrag abgeschlossen? Welches Amt, das Wohnungsamt?

Ansonsten: Scheidung vorbereiten und Unterhalt anfordern!

Gruß,
Frollo
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
9. Dezember 2015 um 16:28
wenn er die wohnung noch nutzt, muss er auch weiterhin dafür zahlen. wenn die wohnung beim vermieter auf euch beide läuft. läuft sie nur noch auf dich, kannst die herausgabe des schlüssels verlangen.
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Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 5
11. Dezember 2015 um 16:23
Das hört sich echt unschön an. Will dein Mann denn die Wohnung behalten? Wenn ihr beide als Mieter eingetragen seid, müsst ihr sie auch zusammen kündigen, sonst wäre es nicht wirksam. Nur deinen Anteil für die Wohnung zahlen, darfst du auf jeden Fall nicht.
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