Schenkung: Rückübertragung nach Tod?

Gelöst
Limona35 Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 4, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2016 - Geändert am 5. März 2019 um 05:54
Limona35 Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 4, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2016 - 16. April 2016 um 22:16
Hallo,
ich habe meinem Bruder im Sommer 2015 einen Geldbetrag geschenkt. Wir haben keinen Schenkungsvertrag gemacht. Doch ist unter den Geschwistern (wir sind noch 6 Geschwister) bekannt, dass ich diesem Bruder diesen Betrag geschenkt habe. Jetzt ist mein Bruder plötzlich verstorben. Kann ich meinen geschenkten Betrag wieder zurückbekommen oder ist er einfach Teil der Erbmasse?

1 Antwort

keinohrkuh Beiträge 162 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
4. April 2016 um 15:30
Aus welchem Grund sollst du ihn zurückfordern können? Der ist Teil der Erbmasse.
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Limona35 Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 4, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2016
4. April 2016 um 15:34
Na ich dachte da gibt es eine Rückfallklausel beim Tod des Beschenkten.
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keinohrkuh Beiträge 162 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
11. April 2016 um 15:22
Nein, wüsste ich nicht, dass es sowas gibt!
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Limona35 Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 4, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2016
12. April 2016 um 12:46
Ich habe jetzt im Internet das gefunden:


"Rückfallklausel

Die Rückfallklausel beinhaltet eine auflösende Bedingung für die Schenkung. Tritt diese Bedingung ein, fällt der Schenkungsvertrag automatisch weg und der Schenkungsgegenstand darf herausverlangt werden.

Regelmäßig kommen folgende Rückforderungsgründe als auflösende Bedingung in Betracht:

Zwangsvollstreckung in den Schenkungsgegenstand
Insolvenz des Beschenkten
Tod des Beschenkten zu Lebzeiten des Schenkers
Geschäftsunfähigkeit des Beschenkten
Veräußerung oder Belastung des Grundstücks
Nichterfüllung von Auflagen.

Der Automatismus der auflösenden Bedingung (Rückfallklausel) hat den Nachteil, dass der Schenker nicht selbst entscheiden darf, ob er bei Bedingungseintritt tatsächlich den Rückfall des Vertragsgegenstands will."
Von der Seite: http://www.schenkung-erbrecht.de/schenkung-vertragliches-rueckforderungsrecht/

Insofern sollte das Geldgeschenk ja einfach wieder an mich zurückfallen. Aber wie mache ich das? Wo melde ich mein Anliegen/Recht an? Ich hab da leider (oder zum Glück) noch keine Erfahrung.
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Limona35 Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 4, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: April 16, 2016
12. April 2016 um 12:58
Ich habe auch Beiträge im Internet gefunden, die anders als oben angeführter Beitrag aussagen, dass die Schenkung in die Erbmasse fällt und nur bei einem Schenkungs-Vertrag mit Rückfallklausel die Schenkung an den Schenker zurückfallen würde. Was stimmt also?
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keinohrkuh Beiträge 162 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
14. April 2016 um 12:42
Ist diese auflösende Bedingung vorher vereinbart worden? Wenn nicht, geht das natürlich nicht und die Schenkung fällt in die Erbmasse.
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