Betriebskostenabrechnung

KathrinV Beiträge 48 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 28, 2018 - 15. September 2016 um 12:28
KathrinV Beiträge 48 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 28, 2018 - 17. Januar 2017 um 11:15
Hallo,

gibt es für Vermieter eigentlich auch vorgeschriebene Zeiträume, wann die Betriebskostenabrechnung verschickt werden muss? Bei uns kommt die jetzt im dritten Jahr in Folge ziemlich spät, sodass ich mich frage, ob der Vermieter da überhaupt einen Überblick hat.

3 Antworten

Frasole Beiträge 27 Mitglied seit Dienstag April 19, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 17, 2017 4
20. September 2016 um 12:27
Also wenn du die Abrechnung von 2015 nicht bis zum 31.12.2016 bekommst, ist sie verjährt und du musst die Nachzahlung nicht mehr tätigen, soweit ich weiß.
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LaLehr Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Dezember 31, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 5, 2017
31. Dezember 2016 um 16:20
Die Abrechnungsfrist für Wohnräume ist höchstens 12 Monate gem. § 556 Abs. 3 S. 2 BGB ab Beendigung des Abrechnungszeitraumes. Hat der Vermieter in dieser Frist noch keine Betriebskostenabrechnung erstellt bzw. ist dem Mieter noch keine Abrechnung zugegangen, kann der Vermieter Nachforderungen nicht mehr geltend machen. Der Mieter ist wiederum berechtigt sein eventuelles Guthaben zu fordern und auf Abrechnung zu klagen oder die Vorauszahlung bis zur endgültigen Fertigstellung zurückzubehalten. Wurde die Fristüberziehung nicht vom Vermieter verschuldet, trägt dieser die Beweislast.



Verfahrensweise bei Gewerberäumen:

Eine Anwendung des § 556 BGB für Gewerberäume hat der Gesetzgeber bisher noch nicht vorgesehen. Laut dem Urteil vom 27.01.2010 XII ZR 22/07 des BGH ist lediglich eine „angemessene Abrechnungsfrist“ einzuhalten, die genau wie bei Wohnräumen maximal ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums andauert, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der grundlegende Unterschied zur Wohnraummiete nach dem o. g. Urteil ist, dass der Vermieter auch bei Nichteinhaltung der Frist Nachforderungen geltend machen kann.
Wir empfehlen die Frist von einem Jahr generell einzuhalten, um eventuelle Gerichtsverfahren zu umgehen.

Quelle: https://www.immoware24.de/support/glossar/glossar-betriebskostenabrechnung-bka/
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KathrinV Beiträge 48 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 28, 2018 11
17. Januar 2017 um 11:15
Vielen Dank für eure Hilfe! Ihr habt mir sehr geholfen. :)
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