Behindertenparkplatz auf öffentlicher Straße

Langer - Geändert am 27. September 2019 um 05:23
 Gesperrt profil - 3. Oktober 2019 um 02:24
Für welchen Bereich bekomme ich einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz? Muss ich dort wohnen oder arbeiten? Gilt das auch für Kleingartenkolonien? Welche Gemeinde ist für die Genehmigung zuständig? Z.B. blauer Ausweis in Kleinmachnow ausgestellt, Fahrzeug hat Berliner Kennzeichen.
Danke für Antwort.
Johanna Langer

2 Antworten

Gesperrt profil
27. September 2019 um 05:27
Hallo,

relevant ist Ihr Wohnort bzw. Ausstellungsort des Behindertenausweises. Dort gehen Sie zur Straßenverkehrsbehörde. Der Behindertenparkauweis berechtigt Sie, auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen zu parken (egal wo). Sie dürfen verschiedene Fahrzeuge nutzen (egal wo gemeldet) und die Sonderregelung gilt auch für Dritte, wenn sie Sie zum Beispiel abholen. Schauen Sie mal hier.

Gruß vom CCM-Team
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Danke für schnelle Antwort. Dass man mit einem Ausweis auf Behindertenparkplätzen stehen darf, ist mir klar. Es geht in meinem Fall darum, dass der Parkplatz n u r für diesen Behinderten geschaffen wurde. Und das ist mir nicht verständlich, weil es öffentliches Straßenland ist, ohne dass man hier wohnen oder arbeiten könnte. Darum der Hinweis mit der Kleingartenkolonie. Und darum auch meine Verwunderung, dass dieser gekennzeichnete Parkplatz in Berlin-Zehlendorf ist und der Ausweis aus Kleinmachnow. Das würde bei meinem Verständnis bedeuten, dass ich aus Berlin mir einen Parkplatz in Kleinmachnow schaffen darf?
Herzliche Grüße aus Zehlendorf
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Gesperrt profil
3. Oktober 2019 um 02:24
Hallo,

aus der Frage ging nicht hervor, wie sich die Situation jetzt offenbar darstellt: Es ist also so, dass es einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz in Ihrer Kleingartenkolonie gibt speziell für eine Person mit Wohnort und Ausweis aus Kleinmachnow und einem Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen - und das scheint sie zu stören und Sie wollen deshalb wissen, ob das verkehrsrechtlich in Ordnung ist. Ist das korrekt?

Für die Erlaubnis zum Befahren und Parken mit Fahrzeugen ist der Betreiber der Kleingartenkolonie zuständig. Fragen Sie dort nach, wenn Sie das so stört. Vermutlich handelt es sich um ein Mitglied derselben Kolonie, das wegen seiner Behinderung beim Verein erfolgreich einen Antrag auf einen eigenen Parkplatz in der Nähe seiner Laube gestellt hat.

Gruß vom CCM-Team
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