Gutschein abgelaufen?!

carla-kolumna - 16. Dezember 2010 um 23:12
 corinna - 16. Dezember 2010 um 23:13
Guten Tag,

immer wieder bekomme ich zu geburtstagen gutscheine von meinen freunden geschenkt.
leider passiert es mir häufig, dass ich diese an meine pinnwand hänge und erst ein paar monate (oder jahre ) später einlösen kann/will.

z.b. ein kinogutschein (ber 30 euro), der nach 12 monaten abgelaufen war.

darf das sein?
müssen die nicht eigentlich immer einlösbar sein?

1 Antwort

Hallo Carla!

Hier liegt ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg (Az. 10 U 11/00) vor, laut dem Kinogutscheine mindestens zwei Jahre ab Ausstellung des Gutscheins gültig sein sollten.

Generell gilt: die Gültigkeitsdauer sollte "angemessen" sein. D.h. im Zweifelsfall kommt es auf den Einzelfall und die genauen Umstände an...
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