Düsseldorfer Tabelle

Heidi - 24. Dezember 2010 um 12:18
 Jakob - 24. Dezember 2010 um 12:19
Guten Tag,

kann ich die beträge der düsseldorfer tabelle immer für meine kinder fordern?

mein ex-mann zahl keinen kindesunterhalt und deswegen will ich ihn jetzt anzeigen.
ich komme fianziell kaum über die runden und er müsste mir pro monat 1200 € für unsere 3 kinder zahlen. das geld brauche ich wirklich dringend

1 Antwort

Die Beträge sind Richtwerte.
Aber nartürlich können Sie ihn anzeigen, er schuldet ihnen ja den Kindesunterhalt.
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