Kündigung in Elternzeit

Terry - 25. Juni 2010 um 18:46
 rebbi - 7. Juni 2011 um 19:55
Derzeit bin ich in Elternzeit. Allerdings erreicht mich gerade die Nachricht, dass unsere Niederlassung komplett geschlossen werden soll. Allen Mitarbeitern wird wohl betriebsbedingt gekündigt. Was bedeutet das für mich? Gilt mein Kündigungsschutz auch in diesem Fall? Es gibt noch andere Niederlassungen. Da mein Mann eh nur am Wochenende zu Hause ist, ist es für uns egal in welcher Stadt wir wohnen. Kann ich es verlangen in einer anderen Niederlassung beschäftigt zu werden oder geht mein Kündigungschutz nicht so weit?

1 Antwort

ich hatte mal eine vorlesung im arbeitsrecht da ging es auch darum
wenn ich es noch richtig zusammenbekomme haben sie absoluten kündigungsschutz während der elternzeit, außer natürlich bei betriebsaufläsungen

ob sie die versetzung sozusagen als milderes mittel verlangen können ist nun davon abhängig, ob die niederlassungen völlig verselbstständigt sind, oder ob es das selbe unternehmen ist
im letzteren falle können sie nach meinem dafürhalten eine versetzung verlangen

alles gute
0