Vorkaufsrecht der gemeinde

blackbirdhasspoken Beiträge 1 Mitglied seit Montag Juni 28, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 28, 2010 - 28. Juni 2010 um 20:51
 spieler - 28. Juni 2010 um 20:54
Guten Tag, wir wollen unser Einfamilienhaus verkaufen. Die Gemeinde hat wohl ein Vorkaufsrecht. Was bedeutet das für uns? Müssen wir jetzt mit der Gemeinde einen Kaufvertrag aushandeln? Und wann übt die Gemeinde dann das Vorkaufsrecht aus? Wir wollen die Übergabe nämlich erst in ca. einem Jahr. Kann es uns da passieren, dass wir schon früher ausziehen müssen, wenn die Gemeinde zuschlägt?

1 Antwort

Ein Vorkaufsrecht ist doch keine Enteignung! Ausziehen tut ihr zu dem Zeitpunkt, den ihr im Kaufvertrag bestimmt. Davon abgesehen, sucht ihr euch ganz normal einen Käufer und erst dann wird über das Vorkaufsrecht entschieden.
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