Jan-David
Feb 1, 2011 09:46
Nein, das ist in der Form nicht erlaubt.
Der Versand von Werbemails in Deutschland
unterliegt klaren rechtlichen Vorschriften:
Ausschnitt aus dem § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer
Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen .... bei einer
Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder
elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt; ...
MfG