Welchen Namen darf ich nach Scheidung haben

cornelia wagner - 13. Februar 2011 um 22:41
 stefan - 13. Februar 2011 um 22:42
Guten Tag,

ich werde mich von meinem mann scheiden lassen. wir waren 17 jahre verheiratet.
da ich die ganze zeit über seinen namen getragen habe und es mir sehr komisch vorkäme, nun wieder meinen mädchennamen anzunehmen frage ich mich, ob ich anspruch darauf habe, weiterhin "wagner" zu heißen.
danke

1 Antwort

Ja, das hast du. Grundsätzlich kann man nach einer Scheidung den Ehenamen auch als Geschiedener beibehalten (§ 1355 Absatz 5 Satz 1 BGB).
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