Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAv) ist für die Absicherung des Arbeitnehmers im Rentenalter wichtig. Hier finden Sie einen Überblick über die Ein- und Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Versicherungsarten.

Definition der betrieblichen Altersvorsorge

Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen fürs Alter oder im Falle einer Invalität oder im Todesfall. Die betriebliche Altersvorsorge ist im §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

Versteuerung und Sozialabgaben

Die arbeitgeberfinanzierten Beiträge müssen vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden. Er kann also durch die Umwandlung seines Lohns in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge diesen Teil steuerfrei vom Arbeitgeber zur Einzahlung in eine Versicherung erhalten.

Ferner unterliegen diese Beiträge nicht der Sozialabgabenpflicht, so dass weder von Arbeitnehmerseite noch von Arbeitgeberseite Sozialabgaben auf diese Beiträge gezahlt werden müssen.

Es besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, zusätzlich freiwillige Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge vorzunehmen. Dies ist bis zu einem festgesetzten jährlichen Betrag steuerfrei möglich. Diese Beträge unterliegen allerdings der Pflicht, Sozialabgaben abzuführen.

Die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsore unterliegen der Besteuerung.

Anwartschaft und Übertragbarkeit

Generell erwirbt der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einen Anspruch auf die zukünftigen Leistungen, eine sogenannte Anwartschaft. Diese bleibt auch beim vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis oder bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Anwartschaft in der Regel von einem Versorgungsträger auf einen anderen übertragen werden.

Arten der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann in den nachfolgend aufgeführten Arten erfolgen.

Betriebliche Direktversicherung

Bei der betrieblichen Direktversicherung schließt der Arbeitgeber den Lebensversicherungsvertrag direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Die versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer. Das Bezugsrecht aus dem Lebensversicherungsvertrag haben der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine externe Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmensgesellschaften gegründet werden kann. Die Leistungszusage an den Arbeitnehmer erfolgt durch den Arbeitgeber und nicht durch die Unterstützungskasse. Diese gibt lediglich die Rückdeckungsversicherung für die Finanzierung der Leistungszusagen an die Arbeitnehmer.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen. Die Besonderheit dieses Lebensversicherungsunternehmens ist allerdings, dass für den Abschluss der Verträge ein Bezug zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis gegeben sein muss. Sie dient also der betrieblichen Altersversorgung.

Die Gründung der Pensionskasse kann von einem Unternehmen für seine Betriebsangehörigen selbst erfolgen. Die mittlerweile üblichere Form der überbetrieblichen Pensionskasse wird häufig von Versicherungsgesellschaften selbst gegründet.

Pensionsfonds

Die Pensionsfonds sind mit der Pensionskasse vergleichbar, allerdings erfolgt die Anlage in Fonds. Damit können höhere Gewinne erzielt werden, es besteht allerdings keine Leistungsgarantie.

Direkte Pensionszusage

Bei der direkten Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm bei Erreichen des Pensionsalters eine bestimmte Betriebsrente, im Todesfall eine Hinterbliebenenrente oder bei Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.

Der Arbeitgeber kann diese Leistungsverpflichtung bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichern. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person.

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