Totschlag oder Mord: Die Unterschiede im Strafrecht

Mord und Totschlag sind zwei Tötungsdelikte laut Strafgesetzbuch. Aber was sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Straftaten?

Was ist Mord im deutschen Strafrecht?

Das Strafgesetzbuch definiert verschiedene Motivationen für einen Mord: Die Tat muss entweder aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus sonstigen niedrigen Beweggründen heraus motiviert sein. Zudem gilt der Mord als heimtückische oder grausame Tat, die mit gemeingefährlichen Mitteln durchgeführt wurde. Ein Mord kann zudem ein Tötungsakt sein, der eine andere Straftat ermöglicht oder verdeckt. Für einen Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Was ist Totschlag im deutschen Strafrecht?

Nach der Definition des § 212 StGB tötet ein Totschläger einen Menschen, ohne ein Mörder zu sein. Die Strafe für einen Totschläger beträgt mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen kann er mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden.

Die Begehungsweise als Mordmerkmal

Um die Unterschiede von Mord zum Totschlag genauer zu definieren, müssen die Begleitumstände überprüft werden, die im Strafrecht Mordmerkmale genannt werden.

Heimtücke

Dazu gehört die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Unter Arglosigkeit ist ein Zustand zu verstehen, in dem der Betroffene nichts Böses ahnt und eine bevorstehende Gefahr nicht als solche wahrnimmt. Beispiele hierfür sind schlafende oder bewusstlose Opfer. Infolge der Arglosigkeit ist das Opfer nicht oder kaum imstande, sich selbst zu verteidigen.

Grausamkeit

Grausamkeit besteht, wenn dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt werden, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Ein Beispiel hierfür ist die Folterung des Opfers.

Gemeingefährliche Mittel

Typische gemeingefährliche Mittel sind Explosivmittel, unkontrollierte Schüsse aus einer Waffe oder das Werfen von Gegenständen von Autobahnbrücken.

Das Tatmotiv als Mordmerkmal

Verschiedene Mordmerkmale sind als Tatmotiv für einen Mord möglich:

Mordlust:
Mordlust liegt vor, wenn die Straftat aus Angeberei, aus Freude am Töten oder als Zeitvertreib begangen worden ist.

Befriedigung des Geschlechtstriebs:
Der Beweggrund der Strafttat ist die geschlechtliche Befriedigung wie zum Beispiel der Lustmord oder die Nekrophilie.

Habgier:
Habgier wird von der Rechtswissenschaft als "rücksichtsloses Streben nach Gewinn um jeden Preis" definiert. Typische Beispiele hierfür sind Morde im Zusammenhang mit Erbschaftsfällen, Vermögen oder Lebensversicherungen.

Niedrige Beweggründe:
Niedrige Beweggründe sind Hass, Wut, Rassenhass oder Eifersucht.

Verdeckung als Motiv für den Mord:
Das Töten ermöglicht in diesem Fall, eine andere Straftat auszuüben (zum Beispiel das Töten eines Pförtners einer Bank vor einem Überfall) oder eine Vortat zu verdecken (das Töten eines Zeugen).

Foto: © Pedro Monteiro - Shutterstock.com

Das Dokument mit dem Titel « Totschlag oder Mord: Die Unterschiede im Strafrecht » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.