Widerrufsrecht: Seit 2014 geltende Änderungen

Zum 13. Juni 2014 wurden in Deutschland Änderungen beim Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen eingeführt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln.

Widerrufsrecht im Internet

Bei einem Kaufvertrag, der online abgeschlossen wird, gilt das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für Haustürgeschäfte. Das Widerrufsrecht ist im BGB geregelt: § 312 g BGB, sowie §§ 355, 356, 357 BGB.

Widerrufsbelehrung und Erklärung des Widerrufs

Vor 2014 war es möglich, die bestellte Ware ohne Widerrufserklärung zurückzuschicken, um den Widerruf wirksam zu machen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Der Verbraucher muss dem Verkäufer eine eindeutige Widerrufserklärung zukommen lassen, die jedoch keinen bestimmten Formerfordernissen entsprechen muss.

Der Verkäufer muss den Verbraucher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertragsbedingungen über die Möglichkeiten des Widerrufs belehren. Viele Verkäufer stellen dem Verbraucher eine Vorlage für eine Widerrufserklärung zur Verfügung, die aber nicht unbedingt benutzt werden muss, da keine Formerfordernisse einzuhalten sind.

Der Widerruf muss mit einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss erklärt werden. Eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt. Allerdings trägt der Verbraucher die Beweislast. Sie solten daher den Widerruf auf jeden Fall in Textform erklären (E-Mail, Brief, Fax) und eine Kopie ihres Widerrufs aufbewahren.

Kann man das Widerrufsrecht vertraglich ausschließen?

Nach § 312 BGB kann das Widerrufsrecht für bestimmte Waren ausgeschlossen werden. Das betrifft zum Beispiel die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und die genau auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (zum Beispiel Maßanfertigungen). Auch beim Kauf von Zeitschriften und Zeitungen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Allerdings gilt das Widerrufsrecht für Zeitungsabonnements.

Foto: © Piotr Marcinski - 123RF.com

Das Dokument mit dem Titel « Widerrufsrecht: Seit 2014 geltende Änderungen » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.