Online-Verkäufer liefert Ware nicht

Online Shopping hat viele Vorteile: Es kann bequem von zu Hause erledigt werden und oftmals sind die Preise günstiger als im Einzelhandel. Allerdings gelten beim Kaufen im Internet auch andere Rechte und Pflichten. Im Gegensatz zum Einzelhandel kann die Ware nicht direkt mit nach Hause genommen werden. Vielmehr muss der Käufer darauf vertrauen, dass der Verkäufer seinen Teil des Kaufvertrages einlöst und die Ware verschickt. Haben Sie bestellte Ware nicht erhalten, gehen Sie vor, wie hier beschrieben.

Gesetzliche Grundlage

In § 433 Absatz 1 BGB heißt es zum Kaufvertrag:

"(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Frist für Warenlieferung setzen

Wenn der Käufer keine Ware, aber eine Rechnung erhält, sollte der Käufer zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt treten und abklären, wann er mit einer Lieferung rechnen kann. Selbstverständlich sollte der Käufer auf keinen Fall die Rechnung bezahlen, bevor er nicht die Ware erhalten hat. Reagiert der Verkäufer auf die Anfrage des Käufers nicht oder verzögert sich die Lieferung der Ware grundlos, hat der Käufer ihm eine Lieferungsfrist per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein zu setzen. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware privat gekauft hat. Der Vorteil eines Einschreibens mit Rückschein gegenüber einer einfachen E-Mail besteht darin, dass Sie im Streitfall vor Gericht nachweisen können, eine Frist gesetzt zu haben.

Vom Kaufvertrag zurücktreten

Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der Frist, kann der Käufer von seinem Recht gemäß § 323 Absatz 1 BGB Gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten:

"Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten."

Dabei muss die Rücktrittserklärung klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Haben Sie bereits per Vorkasse bezahlt, erhalten Sie natürlich Ihr Geld zurück. Einen Musterbrief für den Rücktritt von einer Bestellung finden Sie hier.

Anspruch auf Schadenersatz

Unter Umständen hat der Käufer außerdem Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Kaufvertrags seitens des Verkäufers entstanden ist. Dazu gehören entstandene Kosten wie Verzögerungsschaden oder Mehrkosten, die für den Erwerb eines teureren Ersatzgegenstandes angefallen sind.

Um seinen Schadenersatzanspruch erfolgreich durchsetzen zu können, ist es für den Käufer von besonderer Bedeutung, die weitere Vorgehensweise mit einem im Schadenersatzrecht versierten Rechtsanwalt abzustimmen.

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