Alleinerziehende Mutter: Sorgerecht

Bonita - Geändert am 9. Januar 2019 um 03:08
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 1. Dezember 2011 um 15:09
Guten Tag,
ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, deren Vater ich vor 6 Monaten vor die Tür setzte, denn er war uns gegenüber manchmal gewalttätig, ging nicht mehr arbeiten. Jetzt kommt er in unser Leben zurück, verlangt das alleinige Sorgerecht für die Kinder, und die Wohnung, die wir zusammen kauften.
Wer von uns hat Recht? Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder? Wer darf in der Wohnung bleiben?
PS: Meine Kinder sind 7 und 5 Jahre alt.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe im Voraus.
MfG

2 Antworten

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
Geändert am 29. Januar 2019 um 03:04
Sofern ihr nicht verheiratet seid, hast du das alleinige Sorgerecht für das Kind. Was die Wohnung betrifft, kommt es darauf an, auf wessen Namen die Wohnung läuft. Wenn du nicht in der Lage bist, dir einen Familienrechtsanwalt zu Hilfe zu holen, beantrage Verfahrenskostenhilfe. Dein Anwalt wird dich auf den besten Weg bringen. Du kannst dich auch an eine Frauenberatungsstelle wenden, um dir Auskunft und Hilfe zu holen.
LG
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Guten Tag!

Aus Erfahrung sage ich Ihnen, lass deinem "Freund" Zeit. Vielleicht fühlt er sich von der neuen Situation eingeengt (genau wie mein jetziger Mann: Er hat uns - unser Baby und mich - kurz nach der Geburt verlassen und jetzt sind wir glücklich verheiratet).
Zu deiner Hauptfrage: Klar darfst du staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, und zwar Elterngeld, Kindergeld, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, je nach deiner beruflichen Situation.
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