Vaterschaft anerkennen und Unterhalt

HELENE - Geändert am 1. November 2022 um 01:19
Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 - 7. Dezember 2011 um 09:20

Guten Tag,

ich bin gesetzlich allein erziehende Mutter. Nun möchte mein Ex-Freund ( Student) unsere gemeinsame dreimonatige Tochter kennenlernen und als seine leibliche Tochter anerkennen.
Fraglich ist es jetzt , ob dies Änderung bezüglich meines Unterhaltes ( als allein erziehende Mutter) benachrichtigen kann.
PS: Es steht in ihrem Geburtsurkunde , dass der Vater anonym ist.
Ich danke euch für eure Rückmeldung im Voraus.
MFG

1 Antwort

Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
7. Dezember 2011 um 09:20
Guten Morgen!

"3.1. Unterhalt des Vaters an die Mutter eines unehelichen Kindes

Die Unterhaltspflicht für den Kindsvater besteht in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Ist die Mutter wegen der Schwangerschaft oder einer Krankheit infolge der Schwangerschaft bzw. infolge der Entbindung arbeitsunfähig, so besteht die Unterhaltspflicht für den Kindsvater bereits 4 Monate vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt. Wenn die Mutter (bzw. der Vater) wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes nicht arbeitet, besteht ebenfalls eine Unterhaltspflicht für den Kindsvater (bzw. die Mutter) bis zu 3 Jahren nach der Geburt (§ 1615 l BGB)."
Quelle: https://www.betanet.de/unterhaltspflicht.html
Meines Wissens ist die Höhe des Unterhalts für die Mutter des nicht ehelichen Kindes von verschiedensten Faktoren abhängig ( finanzielle Vater- Mutterlage ...) Als nicht verheiratet , gelten Sie immer noch als allein erziehende Mutter. Dass der Vater seine Vaterschaft gesetzlich anerkennen will , ändert nicht an der Tatsache dass Sie unverheiratet sind. Daher rate ich Ihnen , zum Wohl des Kindes als Tochter des leiblichen Vaters anerkennen zu lassen. Uneheliches und vaterlos zu sein , ist meiner Meinung nach viel zu viel für ein Kind.
Gruß
0