Bei Testament Adressenangabe der Erben nötig?

Leni1986 Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag März 22, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: März 23, 2012 - Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:32
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 28. März 2012 um 14:49
Guten Tag,

ich (25 Jahre) plane, bald ein Testament zu schreiben, und habe zwei Fragen:

1.) Ist es dringend notwendig, im Testament die Adressen der Erben aufzuführen? Oder reichen vollständige Namen und Telefonnummern?
(Momentan haben einige dieser Personen keinen festen Wohnsitz)

2.) Ich habe nicht viel zu vererben und es würde sich vielmehr um eine persönliche Sache handeln als um etwas materiell besonders Wertvolles. Ist es in einem solchen Falle notwendig, das Testament notariell beglaubigen zu lassen? Würde es nicht reichen, den Erben einen persönlichen Brief zu hinterlassen, in dem genannt wird, was ich wem gerne hinterlassen möchte?

Vielen dank vorab!
Leni

7 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:33
Hallo Leni!
Ich nehme an, dieser Link kann dir alle deine Fragen beantworten. Wenn du jedoch weitere Fragen haben solltest, stelle sie ruhig im Forum.
Gruß
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Leni1986 Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag März 22, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: März 23, 2012
Geändert am 24. Januar 2019 um 00:27
Hallo,

danke für deinen Link, der ist schon sehr hilfreich.

Allerdings fand ich immer noch nicht die Antwort auf meine erste Frage: Muss ich im Testament genaue und aktuelle Adressen angeben? Reicht es, wenn ich Vor- und Nachname und Wohnort und eine Handynummer oder Telefonnummer aufschreibe? Das wäre wirklich wichtig für mich zu wissen!

Leni
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Hi nochmal! Kein Problem.

Was kann ich denn tun, wenn die Person, die ich als Erbe eintragen möchte, derzeit keinen festen Wohnsitz hat?

Hilfe :(

Danke,
Leni
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:35
Hallo Leni 1986! Keine Ursache.

"Zeit (Tag, Monat und Jahr) und Ort der Niederschrift sind anzugeben und die Unterschrift sollte den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten (andere Unterschrift ist möglich, wenn diese dem Erblasser eindeutig zugeordnet werden kann, § 2247 Abs. 3 BGB)".
So lautete deine Frage ja: Du solltest direkt nach dem Namen angeben: "Hiermit bestätige ich , Leni ..., wohnhaft in ..., dass ..."
Gruß
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:39
Hallo!
Aber diese Person muss jetzt irgendwo angemeldet sein. Du könntest seine aktuelle Adresse eingeben. Man zieht doch um oder? Es dürfte meines Wissens kein Problem geben.
Ich würde es so schreiben: "Ich Janine L., ... . Als Erben setze ich X.Y. und Y.Z. ein, wohnhaft zur Zeit in Duisburger Str. 24, Köln."
Gruß
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Hallo nochmal,

Um es noch einmal klarer auszudrücken: Es gibt auch Menschen ohne zu Hause. Das war gemeint! Wie ich eine Adresse aufschreibe, ist mir durchaus auch klar.

Danke,
Leni
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:41
Hallo! Du hättest einfach das Wort "obdachlos" erwähnen sollen! Menschen ohne festen Wohnsitz können auch eine provisorische Adresse haben. In dem Fall würde ich auf jeden Fall erwähnen, dass diese Personen zur Zeit obdachlos sind. Daher ist keine Anschrift vorhanden. Das sollte in Anführungszeichen gesetzt werden.
Sollten die zukünftigen Erben irgendeine alte Adresse haben, wo sie schon einmal offiziell angemeldet waren, rate ich dir sie zu erwähnen.
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Leni1986 Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag März 22, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: März 23, 2012
Geändert am 24. Januar 2019 um 00:28
Hallo,

das, was du zitierst, ist mir natürlich klar. Meine Frage bezieht sich wie erwähnt auf die Erben, die ich im Testament eintragen möchte: Muss ich vollständige und aktuelle Adressen der Erben angeben?

LG,
Leni
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 19. Dezember 2018 um 06:37
Hallo!
Sorry für die späte Rückmeldung, war nicht im Netz. Das würde ich auf jeden Fall tun.
Gruß
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