Zugewinn bei GmbH

bigjingo Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Januar 2, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 2, 2015 - Geändert am 27. Januar 2019 um 06:01
 bigjingo - 7. Januar 2015 um 18:18
Während der Ehe wurde eine GmbH (Handel mit Baumaschinen) gegründet. Ich war allein Gesellschafter der Firma, die die Familie ernährt hat. Meiner Schwester überwies ich 25.000 € als Darlehen auf das Konto der GmbH, um Einkäufe von Maschinen zu ermöglichen. Meine Frau wusste auch über dieses Darlehen Bescheid. In der Buchhaltung sind die Beträge auch eingetragen.
Leider steht die GmbH mit 228.000 € in den roten Zahlen.
Jetzt hat meine Frau die Scheidung eingereicht und ihr Rechtsanwalt meint, die Schulden der GmbH werden beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt.
Stimmt das?

2 Antworten

Ich befürchte, Ihr Gegenanwalt hat Recht.

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, deren Schulden nicht die Ihrigen sind, so dass Sie nicht für diese haften. Das ist ja gerade der Sinn einer GmbH-Gründung. Die Stammeinlage dürften Sie in Anbetracht der geschilderten Vermögenssituation der GmbH bereits voll erbracht haben. Ihr Endvermögen ist daher durch die GmbH nicht belastet.

Etwas anderes ergäbe sich, wenn Sie sich persönlich neben der GmbH verpflichtet hätten, etwa als weiterer Darlehensnehmer oder durch eine Bürgschaft. Das ist auch nicht unüblich.
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Guten Abend

Folgenden Text habe ich im Internet gefunden von Notar Dr. Martin Lohr:
"Zugewinnausgleich: Ein Unternehmen, das ein Ehegatte während der Ehezeit erwirbt, ist beim Ausgleich des Zugewinns (§§ 1373 ff. BGB) zu berücksichtigen. Der tatsächliche Wert des Unternehmens zählt zum Endvermögen des Unternehmer-Ehegatten (vgl. zu den Einzelheiten
der Wertberechnung: Münch, NotBZ 2003, 125 f.)."


Ich bin allein Gesellschafter der GmbH, die während der Ehe mit 50.000 € ( Abfindung von damaliger Arbeitsstelle) gegründet wurde, um die Familie zu ernähren.

Wenn wir Engpässe hatten, verlangte meine Frau von mir, dass meine Geschwister uns Geld leihen und sie haben es direkt auf das GmbH-Konto überwiesen, aber dann irgendwann war Schluss.
Als aber ihre Eltern uns Geld geliehen haben, musste ich die Hälfte der gemeinsamen Immobilie meiner Frau übertragen (E-Mail vorhanden, also schriftlich Beweise vorhanden, weil ich oft im Ausland war). Hatte volles Vertrauen und ihr alle Bankkarten zur Verfügung gestellt.

Mein eigenes Privatkonto wurde überzogen, der Buchhalter wurde nicht bezahlt. Jetzt sagt der Gegenanwalt, es sind meine Schulden. Ich habe keine teuren Wagen, Hotels, mir leisten können
Jetzt soll ich für alle Schulden haften.

Sie hat vor 6 Jahre Immobilien geschenkt bekommen, die sie natürlich ganz für sich behalten darf.

Vertrauen in der Ehe wird bestraft. Oder habe ich eine Chance beim Gericht, dass meine Schulden
auch zu teilen sind?
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anonymer Benutzer > bigjingo
Geändert am 27. Januar 2019 um 05:56
Das wird immer komplizierter, so dass ich Ihnen rate, sich einen Anwalt zu nehmen. Ich glaube, Ihr Anliegen sprengt die Möglichkeiten dieses Forums.

Das Zitat des Notars Dr. Lohr besagt nicht, dass die Schulden der GmbH ein Abzugsposten bei Ihrem Endvermögen sind. Das Zitat besagt - richtigerweise -, dass der Unternehmenswert im Endvermögen zu berücksichtigen ist. Natürlich sind dabei indirekt auch die Schulden der GmbH relevant, aber auch die positiven Vermögenswerte. Wenn Ihr Unternehmen nicht insolvent ist, ist der Unternehmenswert beim Endvermögen auf der Aktivseite zu verbuchen. Im Einzelnen ist oft streitig, welche Berechnungsmethode zur Feststellung des Unternehmenswertes anzuwenden ist.

Wenn die Gelder, die die Geschwister in die GmbH gesteckt haben, als Darlehen gegeben wurden, belasten sie die GmbH-Bilanz und wirken sich damit auf den Unternehmenswert negativ aus.

Was die Übertragung der hälftigen Immobilie betrifft, sieht es mit Ausgleichsansprüchen schwierig aus, es sei denn, sie haben im Übergabevertrag eine Regelung für den Fall der Scheidung (Rückübertragung, Behandlung im Zugewinn) getroffen.

Wenn Ihre Schwiegereltern Ihnen Geld "geliehen" haben, kommen Rückzahlungsansprüche in Betracht.

Was Ihre Frau mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht geschenkt bekommen hat, wird ihrem Anfangsvermögen hinzugerechnet.

Ihre Schulden sind Abzugsposten beim Endvermögen.

Einen Überblick über die Zugewinnproblematik finden Sie hier.
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bigjingo > anonymer Benutzer
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:00
Danke für die Unterstützung.

Um Missverständnisse zu beseitigen:

1) Meine Geschwister haben mir Geld überwiesen auf Konto der GmbH, die Einzahlungen erscheinen auch in der Buchhaltung. Ich habe E-Mails, in denen meine Frau mir schreibt, die sollen uns Geld leihen oder sogar die sollen einen Kredit aufnehmen. Irgendwann haben meine Geschwister die Hilfe gestoppt.
Falls ihre Eltern uns Geld leihen, dann nur unter der Bedingung, dass ich ihr die Hälfte des Hauses übertrage (schriftlicher Beweis). Ich habe abgelehnt, 2 Monate später hat sie die Scheidung eingereicht.

Sie hat mein privates Konto überzogen, ich hatte ihr meine Bankkarten anvertraut. Die GmbH ist insolvent. Bekomme ich die Schulden anerkannt, vor allem die von meinen Geschwistern und die von meinem Privatkonto?

2) Ich habe den Scheidungsbrief vom Anwalt am 1.05. erhalten und sie hat sich am 15.05. einen Bausparvertrag von 12.000 €, der auf ihren Namen lief, auszahlen lassen. Begründung: zum Leben - trotz ihrer geschenkten Immobilien. Darf sie die 12.000 für sich behalten?

Bin jetzt geschieden, aber suche einen fähigen Anwalt, der den Zugewinn richtig beherrscht im Frankfurter Raum.
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Gesperrt profil > bigjingo
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:00
Ich glaube nicht, dass sie es behalten darf, aber lass uns mal sehen was die anderen Experten dazu sagen.
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bigjingo > Gesperrt profil
7. Januar 2015 um 18:18
Danke für die Unterstützung
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Ja, so ist es, daher ist es eine GmbH.
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