Wegen Hund Chaos im Straßenverkehr

RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - Geändert am 22. Dezember 2018 um 06:53
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 12. Mai 2015 um 16:57
Hallo liebe User!

Es geht um einen Bekannten, der hat seinen Hund im Auto gelassen und der ist aus dem Autofenster rausgesprungen und hat ein Chaos im Straßenverkehr angerichtet. Was wird auf meinen Bekannten zukommen?

4 Antworten

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 22. Dezember 2018 um 06:55
Das ist strafbar. Ein Bußgeld zwischen 10 und 75 € ist zu zahlen. Sieh mal den Bußgeldkatalog Tier im Straßenverkehr
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 25. Januar 2019 um 06:40
"Ein Bußgeld zwischen 10 und 75€ ist zu zahlen"

Es ist fraglich, ob das tatsächlich nur mit einem Bußgeld abgeht.

Es kommt darauf an, was konkret passiert ist.

Es könnte sich auch um einen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln gem. § 315b StGB. Das wäre dann eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Da kann es sogar, wenn es ganz schlecht läuft, zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot kommen.

Wenn etwas kaputt gegangen ist, drohen zudem Schadenersatzansprüche.
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RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
Geändert am 22. Dezember 2018 um 07:00
Hallo, vielen Dank Ihnen beiden, dass Sie meinen Beitrag gelesen haben. Also mein Bekannter hat seinen Hund im Auto gelassen und nicht ausreichend gesichert. War blöd, ich weiß, aber dumm gelaufen. Der liebe Hund sprang heraus, dann kam es zum Stau. Kein Fahrer wollte den zwar überfahren, aber er stand mitten auf der Straße. Die Polizei musste gerufen werden. Als mein Bekannter bei seinem Auto zurück war, war das Ganze chaotisch. Dann wurde er gebeten, mit zum Polizeipräsidium zu kommen. Bisher kam nichts von denen. Daher machte ich mir Sorgen und hab mich an euch gewendet. Perry_M: Abgesehen vom Stau gab es weder Verletzte noch ersatzpflichtigen Schaden.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
8. Mai 2015 um 20:53
Das klingt mir eher nicht nach einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, denn es müssten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, worden sein
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RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
Geändert am 22. Dezember 2018 um 06:55
Hi Perry_M! Danke für die beruhigende Antwort. Sie müssten mit Ihrer Meinung dazu Recht gehabt haben, denn ich bin mit nur 60 € als Bußgeld davongekommen :))) Erleichtert, aber zum Glück habe ich mich nicht strafbar gemacht.
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