Nachbar zu laut

Aus Österreich - Geändert am 5. Januar 2019 um 01:56
Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019 - 20. Februar 2019 um 10:22
Servus zusammen, gibt es im deutschen Wohnrecht die Möglichkeit einer Kündigung wegen "unleidlichen Verhaltens"? Unruhiger Nachbar und kein Schlaf klagen die Nachbarn. Leider helfen meine Recherchen hier nicht weiter. Danke.

5 Antworten

faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 7
Geändert am 5. Januar 2019 um 01:57
Soviel ich weiß, kann man eine Beschwerde beim Vermieter einreichen und sich so eine "Petition" von allen Nachbarn unterschreiben lassen. Dadurch - glaube ich zumindest - gibt es einen Grund für eine außerordentliche Kündigung und zwar wegen Verstoßes gegen das Hausrecht.
2
Gesperrt profil
5. Februar 2019 um 06:20
Das stimmt. Allerdings sind die Hürden für eine außerordentliche Kündigung nach § 569 BGB wegen Lärmbelästigung durch den Mieter relativ hoch. Der Vermieter muss eine dauerhafte, nachhaltige Störung des Hausfriedens nachweisen, das heißt er muss den Lärm, die Intensität und Häufigkeit dokumentieren.
0
Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
Geändert am 5. Januar 2019 um 01:59
Haben sich die Nachbarn beim Vermieter/Hausbesitzer beschwert? Also schriftliche Beschwerde eingereicht? Wenn ja, wie hat er reagiert? Ich als Mieter würde entweder mit dem Besitzer wegen Mietminderung wegen Lärms in Kontakt treten oder einfach eine andere Wohnung suchen. Eine dritte Option leuchtet mir nicht ein.
0
kinseng Beiträge 5 Mitglied seit Montag April 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: August 6, 2023
Geändert am 5. Januar 2019 um 01:59
Ich würde immer erst versuchen, das mit dem Nachbarn direkt zu klären.
0
LennyWarsNicht Beiträge 6 Mitglied seit Freitag Mai 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 23, 2015 5
Geändert am 5. Februar 2019 um 06:15
Hallo!

Also Lärmbelästigung ist auf jeden Fall ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses, auch wenn das Recht auf eine Wohnung hohen Stellenwert in Deutschland hat. Ich hab das selbst schon einmal erlebt. Das Ganze ist zu einem richtigen Terror ausgeartet, laute Musik und Streitigkeiten der Nachbarn, wo ich dann sogar einmal selbst den Stromschalter unten im Haus umgelegt hab, weil ich es einfach nicht mehr ausgehalten hab. Das ging Tag und Nacht und dann geh mal zur Arbeit, wenn du wochenlang nicht schlafen kannst. Gut, das ist vermutlich etwas anderes, ist auch schon eine Weile her, aber war ganz schrecklich. Ich habe das dann der Hausverwaltung gemeldet und derjenige ist tatsächlich gekündigt worden.
Es kommt natürlich auch darauf an, was für Leute das sind und ob man mit denen reden kann. Ich hoffe, meine Geschichte hilft dir weiter! Viel Glück!
0
muffini Beiträge 114 Mitglied seit Mittwoch Februar 28, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 9, 2023 4
Geändert am 12. Februar 2019 um 02:10
Rechtsberatung online geht ja generell nicht und in diesem Fall kennt man auch die genauen Rahmenbedingungen nicht. Ich würde nicht davon ausgehen, dass man Mieter so einfach los wird. Am einfachsten wäre es, wenn es ein befristeter Mietvertrag wäre und man diesen, sobald er abgelaufen ist, nicht mehr verlängert. Bei einem unbefristeten Mietvertrag könnte es möglicherweise schwieriger werden. Welche Möglichkeiten es genau gibt, da würde ich mich anwaltlich beraten lassen.

Den belästigten Nachbarn würde ich empfehlen, ein Lärmprotokoll zu führen, in dem notiert wird, wann und wie lange die Lärmbelästigung auftritt. Möglicherweise kann so ein Protokoll auch verwendet werden, um den lauten Mieter zum Umzug zu bewegen.
0
Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019 3
Geändert am 20. Februar 2019 um 19:39
Viele Dinge sind nicht einfach, trotzdem geht es. In diesem Fall braucht es aber auch die Mitarbeit der anderen Mieter des Hauses. Unabhängig voneinander wäre es ratsam, ein Lärmprotokoll zu führen. Über ein bis zwei Monate detailliert eintragen, was vorfällt. Mit diesen Protokollen kann man dann schon mal zum Vermieter gehen bzw. dann auch später für den Anwalt herausgeben. Von heute auf morgen wird es nicht gehen, aber wenn der Mieter sich nicht bessert, kann man so schon vorgehen gegen ihn.
0