Eheähnliche Gemeinschaft: Wohnrecht nach Trennung

Gelöst
Tanja115 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juni 23, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2015 - Geändert am 26. Juli 2019 um 18:30
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 1. Juli 2015 um 11:42
Hallo,
mein Freund und ich waren 5 Jahren zusammen, 4 Jahre haben wir zusammen gewohnt. Dann hat er sich im Mai getrennt. Ich habe eine Wohnung gesucht und schnell eine gefunden. Leider kann ich erst zum 15. August einziehen. Darf er mich vorher auf die Straße setzen? Er droht die ganze Zeit damit, meine Sachen rauszustellen. Dann will er wieder, dass ich nur mit einer Tasche ausziehe und meine Möbel am 15. August hole. Darf er das? Es ist sein Haus, aber ich bin hier gemeldet, habe Miete gezahlt.
Danke für Antworten

8 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:31
"habe Miete gezahlt."

Wenn Sie tatsächlich "Miete" gezahlt hätten, bestünde auch ein - ggf. mündlich geschlossener - Mietvertrag. Vielleicht haben Sie sich aber auch nur an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.

Wenn Sie nicht freiwillig ausziehen, kann er Sie nicht einfach so auf die Straße setzen. Im deutschen Recht gibt es kein Selbsthilferecht. Er müsste Sie verklagen. Bis zum 15. August bekäme er aber bestimmt kein Urteil.

Meine Phantasie genügt aber nicht, mir Ihr derzeitiges "Zusammenleben" vorzustellen.
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:32
Solange du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, kannst du dir abschminken etwas zu bekommen. Dasselbe ist mir passiert mit meinem ersten Ex-Mann. Er hat die Schlösser der Eingangstür ausgetauscht und hat mich ausgesperrt. Die Leiterin des Studentenwohnheims konnte mir nicht weiterhelfen, da der Mietvertrag auf seinen Namen läuft.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:36
"Auf keinen Fall wollte ich die Fragestellerin beunruhigen..."

Es würde mich sehr wundern, wenn Sie das mit dem offensichtlich leichtfertig dahingeschriebenen, falschen Satz "Solange du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, kannst du dir abschminken etwas zu bekommen" nicht getan hätten.

Viele Fragesteller befinden sich in besonderen Lebenssituationen und brauchen dringend einen ernsthaften Rat. Dem sollte man versuchen, in seinem Posting gerecht zu werden. Zum Daherplaudern gibt es andere Foren.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:32
"Die Leiterin des Studentenwohnheims konnte mir nicht weiterhelfen"

Jeder Anwalt hätte amna amunas Problem im Handumdrehen - zumindest vorübergehend - zu ihren Gunsten gelöst.
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:33
Perry_M!

Ja vielleicht, keine Ahnung, aber Geld für den Anwalt hatte ich sowieso nicht. B-Schein für Anwalt zu kriegen hätte gedauert. Na ja, habe mich auch nicht darum bemüht. Mein Stolz ließ nicht zu, bei einem Typ zu wohnen, der mich eh wegjagen wollte. Dass ich mich in dem getäuscht habe, war mir am Ende klar. Aber es ist immer so: Im Nachhinein ist man schlauer.
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KoerperKlaus Beiträge 30 Mitglied seit Mittwoch Dezember 10, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2019
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:34
Kannst du nicht in der Zwischenzeit irgendwo anders hin? Zu Familie oder Freunden? Bevor du dich da kaputtmachst, ist es doch besser, woanders für ein paar Tage unterzukommen.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:34
@ amna amuna:

"Ja vielleicht, keine Ahnung."

Finden Sie es wirklich richtig, keine Ahnung zu haben und trotzdem in Ihrem vorausgegangenen Post rechtliche Behauptungen aufzustellen, die ziemlich falsch und geeignet sind, die Fragestellerin zu beunruhigen und auf ein falsches Pferd zu setzen?
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:35
Perry_M!

Auf keinen Fall wollte ich die Fragestellerin beunruhigen. Und meine "keine Ahnung" bezieht sich eher auf Ihren Satz "<ital>Jeder Anwalt hätte amna amunas Problem im Handumdrehen - zumindest vorübergehend - zu ihren Gunsten gelöst". Außerdem war es meine Erfahrung, ich war schließlich verheiratet und der Mietvertrag des Stundewohnheimszimmers lief auf seinen Namen. Er war Student, ich nicht. Deswegen konnte mir die Leiterin nicht weiterhelfen. Hätten wir eine normale Wohnung bewohnt, hätte die Sache anders ausgesehen. Klar? Verstehen Sie jetzt Herr Perry_M, was ich damit meinte?
Hoffe nur, sie hat jetzt ein Dach über dem Kopf.
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