Tier per Testament absichern, Kinder enterben

Gelöst
Liebe Oma - Geändert am 26. Juli 2019 um 18:15
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - 3. Juli 2015 um 10:32
Hallo,
kann man seine Kinder enterben oder sein ganzes Vermögen an einen Tierverein geben? Vorausgesetzt man wird man das eigene Tier bis zu dessen Tode absichern.
Danke für Antworten

4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:16
Kinder zu enterben ist kein Problem. Ihnen bleibt allerdings der Pflichtteil.

Ein Tierheim zum Erben einzusetzen, ist auch kein Problem.

Dem Tierheim kann man dann zur Auflage machen, das eigene Tier zu versorgen.

Um sicherzustellen, dass das Tier tatsächlich im gewollten Sinne versorgt wird, sollte man Testamentsvollstreckung anordnen, da sonst niemand die Beachtung der Auflage durchsetzt.
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Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 2
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:16
Danke Perry_M für die Rückmeldung!

Ich bräuchte Ihren Rat. Meine beste Freundin meinte zu mir, ich solle einen Erbvertrag mit dem Tierverein abschließen, so kann ich meine Kinder richtig enterben. Sie haben mich zu meinen Lebzeiten vergessen, dann sollen sie auch mein Vermögen nach meinem Abgang vergessen. Was meinen Sie dazu?
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 24. September 2018 um 00:03
Ein Erbvertrag ist nicht notwendig und macht auch wenig Sinn.

Ein Testament genügt zur Enterbung.

Allerdings rate ich wegen der etwas komplizierten Regelungen im Hinblick auf die Tiere (Auflage usw.) zu einem notariellen Testament.
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07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 13
Geändert am 26. Juli 2019 um 18:18
Liebe Oma! Ich rate Ihnen davon ab, einen Erbvertrag mit dem Tierheim-Verein abzuschließen. Denn da können Sie nicht mehr heraus. Folgen Sie dem Ratschlag meines Vorredners. Ein Testament lässt sich widerrufen oder ändern.
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