Ist eine Kontopfändung zu befürchten?

Gelöst
Anjim@ Beiträge 23 Mitglied seit Dienstag November 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 30, 2015 - Geändert am 18. Juli 2019 um 05:20
Anjim@ Beiträge 23 Mitglied seit Dienstag November 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 30, 2015 - 13. August 2015 um 13:57
Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt:
Eine Freundin von mir hat im Ausland geheiratet. Beide entschieden sich für Gütertrennung. Die Ehe wurde in Deutschland anerkannt. Der Ehemann war Miteigentümer eines Wohngebäudes. Trotz der Gütertrennung war die Unterschrift der Ehefrau auf dem Verkaufsvertrag der Immobilien notwendig. Der Ehemann und sein Partner verkauften das Wohnhaus. Jeder bekam sein Anteil überwiesen - bis dahin kein Problem.
Nun meldete sich der Neueigentümer heute und verlangte die bereits gezahlten Kautionen (der alten Mieter), mehr als 8.000 €. Der Ehemann erklärte sich zur Zahlung bereit, im Gegensatz zum ehemaligen Partner. Dieser will auswandern, besser gesagt sich aus dem Staub machen. Nun ist die Rede von Bankkontopfändung des Ehemannes (das war eine Drohung des Vermittlungsmaklers).
Sollte der Ehemann sein Geld (also seinen Verkaufserlös) auf das Konto seiner Frau überweisen, bis die Angelegenheit geklärt wird? Wäre das legal? Hätte das Konsequenzen für die Frau? Wird sie etwas befürchten müssen?
Lesen Sie auch:

4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:22
"Trotz der Gütertrennung war die Unterschrift der Ehefrau auf dem Verkaufsvertrag der Immobilien notwendig."

In welcher Eigenschaft hat sie denn genau unterschrieben?

"und verlangte die bereits gezahlten Kautionen"

Ist das so im Kaufvertrag vereinbart?

"Der Ehemann erklärte sich zur Zahlung bereit."

Sind die Kautionen nicht getrennt vom übrigen Vermögen angelegt?
1
Anjim@ Beiträge 23 Mitglied seit Dienstag November 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 30, 2015 7
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:24
In welcher Eigenschaft hat sie denn genau unterschrieben?
Bei der Eheschließung haben sie sich für Gütertrennung entschieden (gesetzlich bedingt wählt man Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft schon bei der Eheschließung). Heute waren sie übrigens beim Standesamt zu Köln. Haben die Ehe anerkennen lassen. Doch die Dame dort meinte, für die Wahl der Gütertrennung muss nachträglich ein Ehevertrag notariell geschrieben werden, sonst würde die Zugewinngemeinschaft gelten.

"und verlangte die bereits gezahlten Kautionen"
Ist das so im Kaufvertrag vereinbart?

Ja, vertraglich wurde vereinbart, dass die beiden Ex- Eigentümer die Kautionen an den Neueigentümer zurückzahlen.

"Sind die Kautionen nicht getrennt vom übrigen Vermögen angelegt?"
Leider nein, sind sie nicht.
1
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:27
Wenn sie tatsächlich in Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht verheiratet sind, hat die Ehefrau wahrscheinlich dem Kaufvertrag nur gem. § 1365 BGB zugestimmt. Dann hat sie sich mit ihrer Unterschrift zu nichts verpflichtet.

Der Ehemann allerdings ist anscheinend nach dem Vertrag verpflichtet, die Kaution an den Käufer zu zahlen, was keine Schwierigkeit wäre, wenn das Geld auf einem Kautionssparbuch hinterlegt worden wäre, wie es sich gehört. Interessanterweise bleibt die Verpflichtung, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen bestehen, selbst wenn sie an den Käufer weitergeleitet wurde. Der Mieter hat dann zwei Ansprechpartner, es sei denn, er stimmt der Übertragung der Kaution auf den Käufer zu.

Eine Pfändung geht so schnell nicht. Dazu müsste zunächst ein Titel her (Urteil, Vollstreckungsbescheid). Dann könnte aber durchaus gepfändet werden. Was sollte man angesichts der Vertragslage einer Klage entgegensetzen? So ein Rechtstreit würde nur unnötig Kosten verursachen.

Das Geld auf die Frau zu übertragen, würde nichts bringen. Das wäre eine Schenkung, die seitens des Gläubigers anfechtbar wäre.

Im Ergebnis verstehe ich aber das Problem nicht. "Der Ehemann erklärte sich zur Zahlung bereit."
Dann soll er doch das zahlen, wozu er sich im notariellen Vertrag verpflichtet hat und Ruhe ist - jedenfalls insoweit.
1
Anjim@ Beiträge 23 Mitglied seit Dienstag November 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 30, 2015 7
Geändert am 18. Juli 2019 um 05:29
Vielen Dank Perry_M für Ihre Zeit und die ausführliche Antwort. Mir tut die Frau leid, da der Mann sie immer in kritischen Angelegenheiten mit hineinzuziehen versucht. Da sie Ausländerin ist, will sie nichts riskieren (Sie wissen schon, ein Verbrechen kann ein Grund für eine Abschiebung sein). Ganz ehlich verstehe ich den Mann auch nicht und dessen Logik. Der will das Geld auf die Ehefrau übertragen (nach dem Motto dann habe ich nichts mehr zu zahlen), dann die geforderte Summe in Raten abbezahlen (es geht dabei nur um 4000 €, die ihn betreffen). Aber na ja, das ist seine Sache, solange der Frau nichts passiert. Vielen Dank nochmal
0