Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung machbar?

Gelöst
Y.M - Geändert am 16. Juli 2019 um 06:05
 Y.M - 3. September 2015 um 17:46
Hallo liebe R&F-User!
Kurze Frage: Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung. Ist das machbar? Und was ist, wenn einer sagt, dass wir immer zusammen gegessen haben, nur weil der Verlassene nicht geschieden werden will? Kann mir aber eine eigene Wohnung zum aktuellen Zeitpunkt nicht leisten.

6 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 16. Juli 2019 um 06:07
Eine eheliche Trennung in der gemeinsamen Wohnung ist durchaus möglich. Das muss aber eine richtige Trennung sein, sozusagen von Tisch und Bett, das heißt dass sich die Gemeinsamkeiten im Haushalt auf das unvermeidliche Maß beschränken.
Notfalls muss die Trennung aber bewiesen werden, was schwierig sein kann.
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VIVA.RUSSLAND Beiträge 50 Mitglied seit Freitag Juni 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 4
Geändert am 24. Januar 2019 um 06:55
Ich würde das ehrlich gesagt nicht können, weiterhin in derselben Wohnung zu wohnen. Es gibt doch sicher Hilfe vom Amt, Hartz 4 usw. Oder arbeitest du? Ich denke mal, du solltest dich mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. Die werden dir dann sagen können, was du beantragen kannst.
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Nee Krankengeld und ich bin innerhalb der Krankheit gekündigt worden. Wir haben enorm viele Schulden, und auch wenn ich ausziehe, muss ich ja die monatliche Miete hälftig mitbezahlen.
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 16. Juli 2019 um 06:09
Ich hielte es auch für die beste Lösung auszusziehen. Das Amt übernimmt meist in solchen Fällen Umzug und neue Wohnung. Die Miete von der ehemaligen Ehewohnung musst du dann nicht mehr unbedingt hälftig zahlen, wenn du sie nicht mehr nutzt! In jedem Fall dann aus dem Mietvertrag streichen lassen.

Aber sicherlich ist es auch möglich, das Trennungsjahr in ein und derselben Wohnung zu gestalten, vorausgesetzt auch die Wohnung ist groß genug, um getrennte Schlafzimmer einzurichten. Eigenes Fach im Kühlschrank anlegen, ggf. getrennt kochen. Es gäbe dann aber keine Garantie, dass der Ehepartner am Ende nicht doch auf die Idee kommt zu sagen, man hätte doch erst letztens nochmal miteinander gebadet oder zusammen gekocht oder Ähnliches. Dann wäre alles umsonst gewesen.

Also lieber Beratungshilfeschein besorgen, ab zum Anwalt und sich durch die Behördengänge quälen, damit das Trennungsjahr sicher und ruhiger verläuft. ;)

LG Costard
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Ich halte das auch nicht für so eine gute Idee. Vielleicht findest du ja noch eine andere Lösung.
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Guten Abend ihr alle!

Ich danke euch für eure Zeit. Bin zur Zeit ins Frauenheim eingezogen und bis auf ein paar Details bin ich ganz zufrieden.
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