Umgangsterminplan ändern

Gelöst
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - Geändert am 15. Juli 2019 um 00:58
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 18. September 2015 um 10:55
Hallo,
kann der Vater den anwaltlich gemeinsam erarbeiteten Umgangangsterminplan über den Haufen werfen ohne triftigen Grund? Ich habe meinen Arbeitsplan danach für des Rest des Jahres ausgerichtet. Mein Arbeitgeber bedankt sich und die Kollegen erst recht ...

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 15. Juli 2019 um 01:00
Nach herrschender Meinung sind Vereinbarungen zum Umgangsrecht bindend, bis das Familiengericht eine abweichende Regelung hierzu trifft. Ein einseitiger Widerruf ist demnach unwirksam, selbst wenn der Widerruf auf Gründe des Kindeswohls gestützt wird.

Das Kindeswohl ist Maßstab aller Dinge.

Demnach gilt das, was Ihre Anwälte vereinbart haben auch weiterhin. Wenn es dem Kindesvater nicht mehr passt, muss er vor Gericht ziehen. Ein anderes Umgangsrecht würde er dort aber nur erreichen, wenn die jetzige Vereinbarung dem Kindeswohl widerspräche und/oder sich seit der Vereinbarung eine gewichtige Änderung bei ihm ergeben hätte. Da Sie aber schrieben, er habe keine triftigen Gründe, würde er sich vor Gericht nicht durchsetzen.

Bleiben Sie gelassen. Halten Sie das Kind zu den vereinbarten Zeiten zur Abholung bereit und verweigern Sie zu anderen Zeiten die Herausgabe.

Sie sind anwaltlich vertreten. Fragen Sie Ihren Anwalt.
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Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 15. Juli 2019 um 01:01
Na ja, wenn du die Vereinbarung bisher nur mit deinem Anwalt getroffen hast, ist das sicher möglich. Ist darüber jedoch zwischen den Parteien schon eine Einigung getroffen worden, wird das unwesentlich schwieriger, es sei denn, du willst unbedingt auf dein Recht, dein Kind zu sehen, verzichten. :/
Ggf. bleibt nur, vernünftig miteinander zu reden.
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