Umgangsrecht nach Heirat

Gelöst
nc2015 Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch November 25, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 25, 2015 - Geändert am 17. April 2019 um 05:00
Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 - 11. Dezember 2015 um 16:28
Ich möchte heiraten, standesamtlich, aber ich habe eine Tochter von einer anderen Frau. Wäre das ein Problem, mein Kind nicht sehen zu dürfen? Oder könnte ich standesamtlich heiraten und meine 4-jährige Tochter, die ich seit 2 Monaten nicht sehe, doch sehen?

3 Antworten

Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
Geändert am 17. April 2019 um 05:00
Hallo,
ob du deine Tochter sehen darfst oder nicht, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob du wieder heiratest oder nicht.
Gruß,
Frollo
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Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 5
Geändert am 17. April 2019 um 05:01
Du darfst heiraten, wen du willst, da hat der andere Elternteil gar nichts reinzureden. Wenn ihr euch weiterhin gut versteht, dann sollte das gar kein Problem werden. Wenn es doch ein Problem ist, dann trefft ihr euch halt vor Gericht wieder, denn ihr habt das Recht auf den ungestörten Umgang. Stichwort: Kindeswohl.
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Topspinner Beiträge 68 Mitglied seit Mittwoch Januar 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 15, 2019 14
Geändert am 17. April 2019 um 05:02
Es geht darum, ob du Besuchsrecht bzw. geteiltes Sorgerecht hast oder nicht. Wie verhält sich das bei dir denn? Ist immer gut so etwas auch Schwarz auf Weiß zu haben, falls es mal Stress geben sollte.
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