Vaterschaft und Unterhalt

UschiCarlo - Geändert am 11. September 2018 um 02:25
Guten Tag,

Mein Sohn ist 3 Jahre aber ich war nicht als Vater gemeldet.
Ich habe der Mutter regelmäßig unterhalt gezahlt (Monatlich Bar, nicht per Überweisung) die Summe war jedoch nicht vom Jugendamt festgelegt, da ich als Vater nicht eingetragen bin.
Jetzt will ich meinen Sohn zu mir holen, da er im Kinderheim ist und die Mutter im Sterben liegt.

Also meine Frage: Muss ich Unterhalt an das Jugendamt zurück zahlen oder nicht??

Bitte um schnelle Antworten.