Zugewinnausgleich bei abnehmendem Wert des Nießbrauchsrechts

retep200862 Message postés 1 Date d'inscription Donnerstag August 18, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: August 19, 2016 - Geändert am 6. April 2017 um 07:39
Guten Tag,
Hallo rechtlich Versierte,

ich habe eine Frage:
Im Jahr 2000 verstarben meine Eltern. Meine Tochter, geboren 2000, aus erster Ehe (wurde 2002 geschieden) sollte die Immobilie der Eltern erben und mir wurde ausgleichend ein Nießbrauchsrecht bis zum Eintreten des 18. Lebensjahres der Tochter (das wird 2018 sein) eingeräumt. Die Immobilie habe ich seit 2000 an Dritte vermietet.

Im Jahr 2005 heiratete ich erneut. Jetzt stellt sich die Frage, wie der Wert des Nießbrauchs im Falle einer Scheidung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird:
Im Jahr 2005 (Alter der Tochter 5 Jahre) lässt sich ein Kapitalwert des Nießbrauchsrechts über eine „Restlaufzeit“ bis zur Übergabe an die Tochter über 18 – 5 = 13 Jahre in Ansatz bringen.
Im Jahr 2018 (Alter der Tochter 18 Jahre) beliefe sich die „Restlaufzeit“ noch auf 18 – 18 = 0 Jahre, was zu einer erheblichen Verringerung des Kapitalwerts im Vergleich zum Stand 2005 führt: nämlich Null.

Führt diese Verringerung des Nießbrauchswerts im Falle einer Scheidung im Jahr 2017 oder 2018 zu einer Reduzierung des Endvermögens?
Schließlich könnte man argumentieren, dass die aus dem Nießbrauchsrecht erzielten Mieteinnahmen in die Ehe täglich eingeflossen sind bzw. die Mieteinnahmen ja auch bei der Ermittlung der Höhe der Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden.

Für eine Antwort besten Dank.
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